« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 573)
Sortierung:
-
4 U 26/89 - Nutzungsentschädigung; Vorenthaltung; Schönheitsreparaturen; Aufrechnung; RechtsmissbrauchLeitsatz: 1. Führt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Auf-forderung des Vermieters Schönheitsreparaturen in den Mieträumen durch, ist damit eine Vorenthaltung der Mietsache nach § 557 BGB nicht verbunden. 2. Hat der Vermieter wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter (§ 326 Abs. 1 BGB), läßt er aber gleichwohl die Erledigung der erforderlichen Arbeiten durch den Mieter zu, so ist seine Berufung auf eine davor erklärte Aufrechnung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch rechtsmißbräuchlich (§ 242 BGB).HansOLG Hamburg06.12.1989
-
4 U 141/89 - Kautionsrückzahlungsanspruch; Vermieterkonkurs; Masseschuld; KonkursforderungLeitsatz: Der Kautionsrückgewährungsanspruch des Mieters bildet nach Kon-kurseröffnung über das Vermögen des Vermieters keine Masseschuld, sondern eine einfache Konkursforderung, wenn der Vermieter die gemäß § 550 b Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Trennung der Kaution von seinem übrigen Vermögen unterlassen hat.HansOLG Hamburg29.11.1989
-
4 U 97/89 - Betriebskostenguthaben; ZwangsverwalterLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, dem Mieter Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung auszuzahlen, auch wenn dieser die Vorauszahlungen in zulässiger Weise noch an den Zwangsverwaltungsschuldner/Vermieter erbracht hat.HansOLG Hamburg08.11.1989
-
BReg. 2 Z 93/89 - Jahresabrechnung; Wohnungseigentumsverwaltung; Verwalterentlastung; EntlastungLeitsatz: Die Jahresabrechnung ist nicht für ungültig zu erklären, wenn der Verwalter unberechtigte Ausgaben getätigt und diese in die Jahresabrechnung eingestellt hat. In diesem Fall ist jedoch dem Verwalter die Entlastung zu versagen.BayObLG31.10.1989
-
4 U 255/88 - Nutzungsentschädigung; Vorenthaltung; VermieterpfandrechtLeitsatz: Die Vorenthaltung nach § 557 BGB setzt begrifflich voraus, daß der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt und das Unterlassen der Rück-gabe dem Willen des Vermieters widerspricht. Übt ein Vermieter sein Vermieterpfandrecht aus, ist ein Rückerlangungswille zu verneinen.HansOLG25.10.1989
-
REMiet 1/89 - Nachträgliche Befristung; Fortsetzung, befristetes Mietverhältnis; Fortsetzungsverlangen des Mieters; Zeitmietvertrag, nachträglicher; Abänderungsvertrag, nachträgliche Befristung; Dauer des Mietverhältnisses, weniger als 5 JahreLeitsatz: Wurde ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Wohnungsmietvertrag durch einen Zeitmietvertrag ersetzt oder in einen solchen abgeändert, so ist der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses durch § 564 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn allein der Abänderungsvertrag oder der Zeitmietvertrag für eine (Rest)Dauer von nicht mehr als fünf Jahren eingegangen sind.BayObLG12.10.1989
-
RE-Miet 1/89 - Rechtsentscheid; Zeitmietvertrag; FortsetzungsanspruchLeitsatz: Wurde ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Wohnungsmietvertrag durch einen Zeitmietvertrag ersetzt oder in einen solchen abgeändert, so ist der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses durch § 564 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn allein der Abänderungsvertrag oder der Zeitmietvertrag für eine (Rest)Dauer von nicht mehr als fünf Jahren eingegangen sind.BayObLG12.10.1989
-
BReg. 2 Z 73/89 - Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Baugewährleistungsansprüche; Behebung von BaumängelnLeitsatz: 1. Jeder Wohnungseigentümer kann die Behebung von Baumängeln verlangen. Solche können auch dann vorliegen, wenn die im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks geltenden DIN-Vorschriften (hier zur Wärmedämmung) eingehalten wurden. 2. Bei der Behebung von Baumängeln sind einerseits solche technischen Lösungen zu wählen, die den Mangel dauerhaft beseitigen, andererseits ist aber bei mehreren in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten auch der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 3. Besteht die begründete Aussicht, daß ein Baumangel durch weniger weitreichende Maßnahmen behoben werden kann, ist es einem Wohnungseigentümer zuzumuten, daß zunächst diese und weitergehende Maßnahmen erst dann er-griffen werden, wenn der erstrebte Erfolg nicht erreicht wird.BayObLG31.08.1989
-
5 AZR 569/88 - Kündigung; Werkmietwohnung; Werkdienstwohnung; Arbeitsvertrag; RufbereitschaftLeitsatz: Die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Bewohnen einer funktionsbezogenen Werkmietwohnung kann nicht selbständig aufgekündigt werden. Ob ein Anspruch auf Befreiung von der Verpflichtung besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.BAG23.08.1989
-
BReg. 2 Z 91/89 - Wohnungseigentum; Vollstreckungsabwehrantrag; Zwangsvollstreckungseinstellung durch einstweilige AnordnungLeitsatz: Im Wohnungseigentumsverfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag kann durch unanfechtbare einstweilige Anordnung nach § 44 Abs. 3 WEG auch die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt werden. Eine entsprechende Anwendung der § 769 Abs. 1, § 793 ZPO kommt deshalb nicht in Betracht.BayObLG23.08.1989