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Urteil Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau
Schlagworte
Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau; Wiederherstellung von Wohnraum; Austausch des Heizkessels
Leitsatz
Eine Beschädigung eines Gebäudes im Sinne von § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist nur gegeben, wenn wesentliche Bauteile in erheblichem Umfang beschädigt sind; der bloße Austausch des unbrauchbar gewordenen Heizkessels einer Zentralheizung genügt dafür nicht.
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