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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 573)

  1. VG 16 A 176.89 - Wohnungsamt; Erhaltungsinteresse; Wohnraum; Zweckentfremdung; Appartement; Fremdenbeherbergung; Wohnzweck; Zimmervermietung; Wohnheim; Studentenwohnheim
    Leitsatz: Eine Entscheidung des Wohnungsamtes erfordert insbesondere ei-ne sorgfältige, umfassende Klärung des Sachverhalts, um das Erhaltungsinteresse an dem konkret geschützten Wohnraum prüfen zu können.
    VG Berlin
    16.10.1989
  2. VG 16 A 265.89 - Zweckentfremdung; Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis
    Leitsatz: Die mit dem Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis verbundenen Probleme begründen keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.
    VG Berlin
    28.09.1989
  3. VG 16 A 257.89 - Zweckentfremdung; Luxuswohnraum; Miethöhe
    Leitsatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Zweckentfremdungsverbot Verordnung dergestalt, daß Wohnraum ab einer bestimmten Miethöhe vom Verbot auszunehmen sei, gibt es nach den Rechtsvorschriften nicht.
    VG Berlin
    20.09.1989
  4. VG 16 A 253.89 - Zweckentfremdung; Rechtsanwaltspraxis; Residenzpflicht
    Leitsatz: Die den Rechtsanwälten obliegende Residenzpflicht begründet keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.
    VG Berlin
    14.09.1989
  5. VG 16 A 561.87 - Zweckentfermdung; Gewerberaum
    Leitsatz: Wohnraum, der vor dem 4.8.1972 teilgewerblich genutzt wurde, unterliegt nach Inkrafttreten der ZwVbVO hinsichtlich sämtlicher Räume der ZwVbVO.
    VG Berlin
    20.06.1989
  6. VG 13 A 670.86 - Außenwände; Schmalseitenprivileg; Bauabstand; Nachbarschutz; Abstandsfläche; Dachaufstockung
    Leitsatz: 1. Bei der Anwendung des Begriffs der Außenwände von nicht mehr als 16 m Breite in § 6 Abs. 6 BauO Bln. (Schmalseitenprivileg) ist darauf abzustellen, ob es sich bei natürlicher Betrachtungsweise um ein und dieselbe Wand handelt. Unterschiedliche Höhen derselben Wand sind für die Längenbestimmung un erheblich. 2. Die Regelungen über den erforderlichen Abstand gegenüber Grundstücksgrenzen sind nachbarschützend.
    VG Berlin
    24.02.1989
  7. VG 13 A 388.85 - Ersatzraum; Abrißgenehmigung; Altbestand
    Leitsatz: 1. Wenn der Verfügungsberechtigte im sozialen Wohnungsbau neuen Wohnraum schaffen will, der mit dem vorhandenen Wohnraum quantitativ und qualitativ vergleichbar ist, so begründet dies in Berlin unter dem Gesichtspunkt des Ersatzraumangebots nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 291) seinen Anspruch auf Erteilung der Abrißgenehmigung, falls die öffentli-che Förderung und die Durchführung des Vorhabens "verläßlich" in Aussicht steht. 2. Städtebauliche und sonstige öffentliche Interessen an der Erhaltung des betreffenden Altbestandes können nicht im zweckentfremdungsrechtlichen, sondern nur im Verfahren über die Gewährung öf-fentlicher Mittel (vgl. insbesondere § 41 II. WoBauG) dem Vorhaben entgegengehalten werden.
    VG Berlin
    24.02.1989
  8. 33 C 4245/89-26 - formelle Anforderungen; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben; Begründung
    Leitsatz: Ein nach § 564 b Abs. 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund muß jedenfalls so bezeichnet sein, daß er identifiziert und von anderen unterschieden werden kann.
    AG Frankfurt/Main
    21.12.1989
  9. 1 b Z 42/88 - Gartenzugang; Sondernutzungsfläche; Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Zum Zugang zu einer gärtnerisch genutzten Sondernutzungsfläche über die einem anderen Wohnungseigentümer zugewiesene Sondernutzungsfläche.
    BayObLG
    19.12.1989
  10. BReg. 2 Z 130/89 - Wohnungseigentum; Sondereigentumbegründung bei aufteilungsplanwidriger Herstellung der Wohnanlage; Ausgleichsanspruch eines benachteiligten Wohnungseigentümers
    Leitsatz: 1. Wird ein Gebäude abweichend vom Aufteilungsplan an anderer Stelle auf dem Grundstück errichtet, entsteht sachenrechtlich dann Wohnungseigentum mit Sondereigentum in diesem Gebäude, wenn Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zweifelsfrei abgrenzbar sind. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann bei einer aufteilungsplanwidrigen Herstellung der Wohnanlage die erstmalige ordnungsmäßige Herstellung entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen. Dieser Anspruch kann jedoch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. In diesen Fällen kann ein Ausgleichsanspruch eines benachteiligten Wohnungseigentümers in Betracht kommen.
    BayObLG
    15.12.1989