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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 573)

  1. BReg. 2 Z 62/89 - Wohnungseigentum; Verwalterermächtigung für Ansprüche der Wohnungseigentümer; Heilung des Fehlens der Ermächtigung
    Leitsatz: Die Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, ist eine Verfahrensvoraussetzung. Das Fehlen der Ermächtigung wird rückwirkend geheilt, wenn die Wohnungseigentümer das bisherige gerichtliche Verfahren genehmigen. Eine solche Genehmigung kann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren erklärt werden.
    BayObLG
    10.08.1989
  2. BReg. 2 Z 144/86 - Haftung für Wohngeldforderungen; Eigentumswohnungserwerber; Erwerberhaftung; Eigentümerbeschluss
    Leitsatz: Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber einer Eigentumswohnung, auf den Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr übergegangen sind, und dessen Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, haftet nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Wohngeldforderungen oder andere Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind (Aufgabe von BayObLG WuM 1986, 29 und ZMR 1988, 349 sowie Anschluß an BGH WPM 1989, 1149).
    BayObLG
    09.08.1989
  3. 4 U 86/89 - Mangel; Mietmangel; Garantiehaftung; Wasserschaden; Haftungsklausel; latente Schadensursache, Beweislast
    Leitsatz: 1. Die in Baumaterialien und ihren Verbindungen von vornherein in-newohnende Vergänglichkeit ist nicht schon als verborgene Mangel-ursache im Sinne des § 538 Abs. 1 BGB zu werten. 2. Für eine zum Schadensersatz des Vermieters führende Pflichtverletzung genügt es nicht, daß die Gefahr für die Beschädigung der Mietsache aus einem dem Einblick des Mieters entzogenen Gefahrenbereich kommt, sondern es muß feststehen, daß es sich bei pflichtgemäßer Erfüllung der Vermieterpflichten um eine beherrschbare Gefahrenquelle handelt oder daß der spezifische Schaden bei regelmäßiger Instandhaltung nicht einzutreten pflegt.
    HansOLG Hamburg
    09.08.1989
  4. BReg. 2 Z 36/89 - Wohnungseigentum; Anfechtung der Verwalterbestellung; Hauptsacheerledigung durch Kündigung des Verwaltervertrages
    Leitsatz: Wird ein Eigentümerbeschluß über die Abwahl des alten und die Bestellung eines neuen Verwalters angefochten, erledigt sich die Hauptsache nicht dadurch, daß der neue Verwalter den Verwaltervertrag kündigt. Beschränkt der Rechtsmittelführer in diesem Fall sein Rechts-mittel gleichwohl auf die Kosten, wird das Rechtsmittel unzulässig.
    BayObLG
    02.08.1989
  5. BReg. 2 Z 68/89 - Wohnungseigentum; mündliche Verhandlung; Baumängelbeseitigung als ordnungsgemäße Verwaltung; Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme; Einholung von Konkurrenzangeboten; Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse als Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Die mündliche Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren ist öffentlich. 2. Die Beseitigung von anfänglichen Baumängeln fällt unter den Begriff der Instandsetzung und ist deshalb eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung. 3. Anbringung einer bisher nicht vorhandenen Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme. 4. Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Vergabe größerer Instandsetzungsarbeiten Konkurrenzangebote einzuholen. 5. Die Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse sind notwendig gemeinschaftliches Eigentum.
    BayObLG
    27.07.1989
  6. BReg. 2 Z 54/89 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; Einzelabrechnungen; Stromentnahme aus Gemeinschaftsanschlüssen
    Leitsatz: 1. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresgesamtabrechnung ist nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil nicht zugleich über die Einzelabrechnungen beschlossen wurde. 2. Die Möglichkeit, daß über Stromzähler für Gemeinschaftsanlagen einzelne Wohnungseigentümer unbefugt Strom bezogen haben, berührt nicht die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung, die die vom Zähler angezeigten Stromkosten als Gemeinschaftsausgaben enthält; diese Frage betrifft allein die Ordnungsmäßigkeit der Entlastung des Verwalters.
    BayObLG
    27.07.1989
  7. REMiet 5/88 - Zwangsräumung eines Mieters als Rückgabe des nicht mehr besitzenden Mitmieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Rückgabe der Mietsache, Mietermehrheit; Mietermehrheit, Besitzaufgabe durch einen Mieter; Zwangsräumung eines Mieters bei Mietermehrheit; Rückgabepflicht, Gesamtschuldnerschaft von Mietern; Rückgabeanspruch, Erfüllung durch Zwangsräumung
    Leitsatz: Führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durch und weist den Vermieter in den Besitz der Mieträume ein, so ist dadurch der Rückgabeanspruch des Vermieters auch gegen einen Mitmieter erfüllt, der die Mieträume nicht mehr in Besitz hat.
    BayObLG
    26.07.1989
  8. RE-Miet 5/88 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Klageabweisung; Räumungsklagabweisung; Mitmieterräumung; Rückgabe durch Zwangsräumung
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht, wenn die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits unerheblich ist (Anschluß an Bay-ObLGZ 1987, 36). In der Regel ist es unerheblich, ob eine Räumungsklage nach geschehener Räumung als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen ist. 2. Führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durch und weist den Ver mieter in den Besitz der Mieträume ein, so ist dadurch der Rückgabeanspruch des Vermieters auch gegen einen Mitmieter erfüllt, der die Mieträume nicht mehr in Mitbesitz hat. (Negativer Rechtsentscheid)
    BayObLG
    26.07.1989
  9. BReg. 2 Z 66/89 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung erinschließlich Einzelabrechnungen; Ausweisung der Instandhaltungsrücklage; Ergänzung der unvollständigen Jahresabrechnung; Verwalterentlastung
    Leitsatz: 1. Ein ordnungsmäßiger (vollständiger) Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung muß die Jahresgesamtabrechnung einschließlich Einzelabrechnungen zum Gegenstand haben und den Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen. 2. Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist der Eigentümerbeschluß im übrigen nicht für ungültig zu erklären, jedoch kann jeder Wohnungseigentümer eine entsprechende Ergänzung verlangen. Eine vorher beschlossene Entlastung des Verwalters ist für ungültig zu erklären.
    BayObLG
    18.07.1989
  10. 33 C 1823/89-31 - Verkauf der Mietsache; Eigentumswechsel; Leistung der Mietzahlung; Forderungsübergang; Zugang einer Willenserklärung
    Leitsatz: Der Mieter leistet mit befreiender Wirkung an den bisherigen Eigentümer, solange er keine positive Kenntnis davon hat, daß die Mietzinsforderung auf den Grundstückserwerber übergegangen ist.
    AG Frankfurt/Main
    14.07.1989