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Urteil Baurecht
Schlagworte
Baurecht; Werbung; Schaukästen; Fremdwerbung; Allgemeines Wohngebiet
Leitsatz
Die Fremdwerbung mit beleuchteten Schaukästen an Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet ist nicht vergleichbar mit ähnlicher Werbung an Bus-Wartehallen der Berliner Verkehrs-Betriebe oder mit der Werbung an Litfaßsäulen.
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