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Urteil Feststellung des Ablösebetrages nach Erlöschen zu übernehmender Grundpfandrechte
Schlagworte
Feststellung des Ablösebetrages nach Erlöschen zu übernehmender Grundpfandrechte; Rechtsschutzbedürfnis für Bescheidungsklage; Antragsberechtigung der begünstigten Bank
Leitsatz
Zur Feststellung bei Ende der staatlichen Verwaltung zu übernehmender Grundpfandrechte gem. § 16 Abs. 6 VermG i. V. m. § 4 Abs. 6 HypAblV ist auch nach deren Löschung die begünstigte Bank noch antragsberechtigt.
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