« zurück zur Suche
Urteil Ausschließungsgrund
Schlagworte
Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Vorschubleisten; Indizwirkung; Unwürdigkeit; Anscheinsbeweis
Leitsatz
Die hauptamtliche Tätigkeit für die Leibstandarte SS Adolf Hitler vom 1. Juni 1934 bis zum 31. Juli 1936 als Obersturmführer stellt einen Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems dar, wenn sie als Truppenarzt erfolgte.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat