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Urteil Baumschutzsatzung Petershagen/Eggersdorf
Schlagworte
Baumschutzsatzung Petershagen/Eggersdorf; Ausgleichsabgabe; gesetzliche Ermächtigungsgrundlage; inhaltliche Vorformung; Kompensationsgrundsatz; Unmöglichkeit der Ersatzpflanzung; flächendeckende Unterschutzstellung; Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmung
Leitsatz
Wegen des die Naturschutzgesetzgebung beherrschenden Kompensationsgrundsatzes bedürfen Regelungen in Baumschutzsatzungen über Ausgleichsabgaben und/oder Ersatzanpflanzungen keiner ausdrücklichen landesrechtlichen Ermächtigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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