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Urteil Divergenzdarlegung
Schlagworte
Divergenzdarlegung
Leitsatz
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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