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Urteil Unternehmen
Schlagworte
Unternehmen; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Reinvermögen; Schädigung; Bilanz; Steuerbilanz; Beweiskraft; Ersatzeinheitswert; Bilanzierungsstichtag; Hauptfeststellungsstichtag; Boykottschäden
Leitsätze
1. „Bilanz" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist jedenfalls die Steuerbilanz eines Unternehmens.
2. Letzter Stichtag im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist der letzte Bilanzstichtag vor der Schädigung.
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