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Urteil Kündigungsschutzklausel-VO
Schlagworte
Kündigungsschutzklausel-VO; Realteilung als Umwandlung; Kündigungssperre nach Außerkrafttreten der wirksamen Verordnung
Leitsätze
1. Die Berliner Kündigungsschutzklausel-VO ist verfassungsgemäß.
2. Auch nach einem Außerkrafttreten der Verordnung (31. August 2011) läuft die Kündigungssperre im Anschluss an eine frühere Veräußerung weiter; begonnene Fristen bleiben unberührt.
3. Ein Mieterhöhungsverlangen für den Fall, dass eine Räumungsklage abgewiesen wird, ist unzulässig, da nicht lediglich eine Rechtsbedingung vorliegt.
(Leitsätze der Redaktion)
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