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Urteil Anwaltskosten für Deckungszusage erstattungsfähig
Schlagworte
Anwaltskosten für Deckungszusage erstattungsfähig
Leitsatz
Grundsätzlich sind auch die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein erstattungsfähiger Schaden.
(Leitsatz der Redaktion)
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