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Urteil Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Betriebskostenabrechnung; formelle Wirksamkeit; Abrechnungseinheit; Heizkostennachforderung; nicht mitgeteilter Umrechnungsfaktor; Flächenangaben; DIN EN 834/835

Leitsätze

1. Die Nachforderung aus einer Heizkostenabrechnung, in der der Umrechnungsfaktor für die von Einheitsskalen abgelesenen Wärmeverbrauchswerte unter Hinweis auf die DIN EN 834/835 ausgewiesen ist, ist dann nicht fällig, wenn die für die Umrechnung maßgeblichen Daten in den Abrechnungsunterlagen nicht enthalten sind.

2. Eine Betriebskostenabrechnung, in der die Gesamtfläche mehrerer zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Gebäude angegeben worden ist, ist unabhängig davon formell wirksam, ob die der Abrechnung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Betriebskosten maßgeblich sind und ob die insoweit angesetzten Flächenangaben zutreffen.

(Leitsätze der Redaktion)

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