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Urteil Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung


Schlagworte

Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung

Leitsatz

Nach Modernisierung der Wohnung kann der Vermieter wählen, ob er eine Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete für die modernisierte Wohnung oder nur den Modernisierungszuschlag verlangt oder eine Erhöhung der Miete auf diejenige für die nicht modernisierte Wohnung mit dem Modernisierungszuschlag kombiniert.

(Leitsatz der Redaktion)

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