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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 546)
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65 S 222/95 - Staffelmietvereinbarung; Erhöhungsbetrag; Teilunwirksamkeit; Heilung durch GesetzesänderungLeitsatz: Eine vor dem Inkrafttreten des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes getroffene Staffelmietvereinbarung, die lediglich den Erhöhungsbetrag aufweist und deshalb unwirksam war, wird auch durch die Gesetzesänderung nicht geheilt.LG Berlin05.12.1995
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64 S 260/95 - Kündigung wegen berechtigten Interesses; Kündigung des Hauptmietverhältnisses durch den HauptmieterLeitsatz: 1. Der Kündigungsschutz des § 564 b Abs. 1 BGB gilt auch im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter. 2. Für die Kündigung gem. § 564 b Abs. 1 BGB wegen berechtigten Interesses reicht der bloße Wille des Hauptmieters, die Wohnung aufgeben zu wollen, jedenfalls dann nicht aus, wenn ihm durch die Fortsetzung des Untermietverhältnisses keine Nachteile drohen. Daher kann auch die Kündigung des Hauptmietverhältnisses durch den Hauptmieter nicht als Kündigungsgrund anerkannt werden.LG Berlin05.12.1995
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67 S 158/95 - Duldungspflicht bei Erhaltungsmaßnahmen; Mitwirkungspflicht des MietersLeitsatz: Die Verpflichtung des Mieters zur Duldung von Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache aus § 541 a BGB beschränkt sich auf ein rein passives Verhalten. Zu einer aktiven Mitwirkung ist er nicht verpflichtet.LG Berlin30.11.1995
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64 S 220/95 - Schadensersatz wegen Schlechtausführung von Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen; Fristen; Vermutung; Untergrund; Kostenvoranschlag; Mehrwertsteuer; Schadensberechnung; Gutachterkosten; Privatgutachten; Quotenklausel; Übernahmeklausel; Abgeltungsanspruch; WohnungsübergabeprotokollLeitsatz: 1. Der Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz wegen schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen nicht darauf berufen, daß der bearbeitete Untergrund schlecht war. 2. Sind die für die Ausführung von Schönheitsreparaturen üblichen Fristen bereits abgelaufen, muß der Mieter die sich daraus ergebende Vermutung für die Notwendigkeit der Arbeiten entkräften. 3. Für die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses sind in der Regel zwei Monate anzusetzen. 4. Der Vermieter, der den Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag berechnet, hat auch Anspruch auf die darauf entfallende Mehrwertsteuer. 5. Die Kosten eines von dem Vermieter mit der Besichtigung und der Feststellung der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen beauftragten Privatgutachters sind ebenfalls ersatzfähig, jedoch nur insoweit, als sich Schadensersatzansprüche des Vermieters als begründet erweisen. 6. Die formularmäßige Klausel, wonach der Mieter je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu tragen hat (sog. Quotenklausel), ist dann insgesamt unwirksam, wenn sie einen Abgeltungsanspruch von 100 % für den Fall vorsieht, daß die Schönheitsreparaturen länger als fünf Jahre zurückliegen. 7. Die formularmäßige Bestätigung in einem Wohnraummietvertrag, daß sich die Wohnung in einem zum Wohnen geeigneten Zustand befindet und daß Zubehör und Ausstattung unbeschädigt und gebrauchsfähig sind, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.LG Berlin28.11.1995
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62 S 263/95 - Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel; Zusatzmerkmal; Wohngebäude in Gebieten mit Einzelhandel; Einzelhandelsgebiet; ButtomietumwandlungLeitsatz: 1. Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel kann auch für Neubauwohnungen herangezogen werden, wenn es um Merkmale geht, die dort nicht üblich sind. 2. Gegen den Zuschlag "Gebiet mit Einzelhandel" bestehen keine Bedenken. 3. Zur Umrechnung in eine Nettomiete sind die konkreten Betriebskosten von den Mietspiegelwerten abzuziehen.LG Berlin27.11.1995
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67 S 293/95 - Mieterhöhung; nicht zu vertretende Maßnahme; Stadtgasumstellung; ModernisierungszuschlagLeitsatz: Der Austausch eines Gasgerätes infolge der Umstellung von Stadtgas auf Erdgas ist als eine vom Vermieter nicht zu vertretende bauliche Änderung anzusehen, die einen Zuschlag nach § 3 MHG rechtfertigt.LG Berlin27.11.1995
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64 S 484/94 - Mieterhöhung; Baualter; Kappungsgrenze; Dachraumwohnung; Zuschläge; Wohngebiet mit Einzelhandel/Kleingewerbetreibenden; Wohnwertvorteil; Erreichbarkeit von öffentlichen VerkehrsmittelnLeitsatz: 1. Für nach dem 31. Dezember 1980 fertiggestellte Dachraumwohnungen beträgt bei der Mieterhöhung nach § 2 MHG die Kappungsgrenze 30 %. 2. Zur Frage des Einflusses von Fluglärm auf die Höhe der ortsüblichen Miete. 3. Eine Entfernung von 400 bis 450 Meter zu Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfes reicht aus, um das Merkmal "Wohngebiet mit Einzelhandel/Kleingewerbetreibenden" zu erfüllen und einen entsprechenden Zuschlag zu rechtfertigen. 4. Die gleichzeitige Erreichbarkeit von Bus, S- und U-Bahn stellt einen Wohnwertvorteil dar, auch wenn der Fußweg geringfügig länger als 500 Meter ist.LG Berlin24.11.1995
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61 T 73/95 - kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Duldungsanspruch aus § 541 b BGBLeitsatz: Der gemäß § 541 b Abs. 1 duldungspflichtige Mieter kann den Zutritt zur Wohnung und die Modernisierungsarbeiten nicht wegen ihm gegen den Vermieter aus dem Mietverhältnis zustehender Gegenansprüche verweigern.LG Berlin23.11.1995
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53 S 230/95 - Zwangsverwalter; HaftungLeitsatz: Keine persönliche Haftung des Zwangsverwalters gegenüber dem am Verfahren nicht beteiligten Mieter.LG Berlin21.11.1995
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36/84 O. 290/94 - Grundbuchberichtigung; Grundstückskaufvertrag; Beurkundung; Kombinatsgrundstück; Vertretung; Bevollmächtigung; FunktionsvollmachtLeitsatz: 1. Grundbuchberichtigungsanspruch bei Grundstücksveräußerung nach ZGB wegen unwirksamer Bevollmächtigung. 2. Ein volkseigenes Kombinat wird durch den Generaldirektor, nur bei dessen Verhinderung, durch dessen Stellvertreter vertreten. 3. Ein Kombinatsbetrieb wird durch den Betriebsdirektor und bei Verhinderung durch dessen Stellvertreter vertreten. 4. Der Fachdirektor eines Kombinats kann dieses nur im Rahmen seines Aufgaben- und Verantwortungsbereiches vertreten. 5. Andere Mitarbeiter des Kombinats bedürfen für ihr rechtsgeschäftliches Handeln einer ausdrücklichen Bevollmächtigung durch die vertretungsberechtigten Organe. 6. Die sog. Funktionsvollmacht nach § 30 Abs. 3 Satz 2 KombVO setzt voraus, daß der als Vertreter Handelnde in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Vollmachtgeber steht und das Rechtsgeschäft im üblichen Rahmen seiner Aufgabenerfüllung liegt. 7. Eine Funktionsvollmacht kann nicht die gesetzlichen Beurkundungserfordernisse i. S. d. § 297 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 2 ZGB ersetzen, weil sie keinen Fall der gesetzlichen Vertretungsmacht darstellt, sondern in ihrer Konstruktion dem § 56 HGB entspricht.LG Berlin21.11.1995