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64 S 92/95 - Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Gutachterkosten; SchadensersatzLeitsatz: 1. Auszug aus der Wohnung als ernstliche Weigerung, Schönheitsreparaturen auszuführen. 2. Gutachterkosten können als Teil des Schadens mit eingeklagt werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).LG Berlin20.10.1995
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64 S 200/95 - Mängel; Schadensersatzanspruch; Wasserschaden; Haftungsbeschränkung; Überwachungspflicht; RohrleitungsschadenLeitsatz: 1. Der Vermieter hat Schadensersatz wegen später eingetretener Mängel der Mietsache auch dann zu leisten, wenn der Schaden infolge mangelnder Überwachung der Rohrleitungen eintritt. 2. Der Schadensersatzanspruch des Mieters entfällt jedoch dann, wenn konkret eingetretene Mängel dem Vermieter nicht gemeldet werden und dieser daher außerstande war, Abhilfe zu schaffen. 3. Die Ursächlichkeit des Unterlassens der Mängelanzeige für den später eingetretenen Schaden ist zu vermuten, wenn unstreitig bei rechtzeitiger Mängelanzeige der Vermieter einen Mitarbeiter zur Begutachtung des Mangels entsandt hätte. 4. Die formularmäßige Beschränkung der Haftung des Vermieters für Wasserschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist grundsätzlich zulässig.LG Berlin20.10.1995
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65 S 90/95 - Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs; Räumungsvergleich; Eigenbedarfskündigung; Vortäuschung von Eigenbedarf; AbfindungszahlungLeitsatz: Schließen die Parteien nach einer Eigenbedarfskündigung einen Räumungsvergleich in Hinblick auf die Dauer eines Rechtsstreits, wird auch das Bestehen des Kündigungsgrundes vom Vergleich umfaßt, so daß ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs ausscheidet.LG Berlin17.10.1995
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61 S 141/95 - Begründung des Betriebsbedarfs bei erstmaliger Einstellung eines HauswartsLeitsatz: Beabsichtigt der Vermieter, die Betreuung seines Hauses, welches er bislang von Drittunternehmen hat reinigen und versorgen lassen, zukünftig einem im Hause wohnenden Hauswart zu übertragen, so muß er die dafür maßgeblichen Gründe in der wegen Betriebsbedarfs erklärten Kündigung darstellen.LG Berlin16.10.1995
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64 S 171/95 - Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Schadensersatz; Privatgutachten; Schätzungsgrundlage; Mietausfall; NachmieterLeitsatz: 1. Die formularmäßige Verpflichtung in einem Wohnraummietvertrag, Malerarbeiten "fachgerecht" auszuführen, ist wirksam. 2. Wird das von dem Vermieter eingereichte Privatgutachten über die Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht substantiiert angegriffen, kann es auch Schätzungsgrundlage sein. 3. Zum Schadensersatzanspruch wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen gehört auch der Mietausfall nach Beendigung des Mietverhältnisses. Insoweit sind jedoch grundsätzlich nur zwei Monate angemessen. 4. Die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Nachmieter kommt dem Vormieter grundsätzlich nicht zugute.LG Berlin13.10.1995
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6 S 381/94 - Mietminderung; Minderung; Ausschluß; Kenntnis; GroßbauvorhabenLeitsatz: Ein Mietminderungsrecht kommt nicht in Betracht, wenn der Mieter bei Vertragsschluß von einem stadtbekannten Großbauvorhaben wußte und später aufgrund der konkreten Art und des Umfangs der Beeinträchtigungen Mietminderung geltend macht.LG Lübeck06.10.1995
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5 O 540/94 - staatlicher Verwalter; Auskunftserteilung; Rechenschaftslegung; Verjährung; HemmungLeitsatz: 1) Der staatliche Verwalter von Grundeigentum in der ehemaligen DDR einschl. der Ostbezirke Berlins (Kommunale Wohnungsverwaltung) bzw. sein Rechtsnachfolger muß allgemein über seine zurückliegende Auftragstätigkeit dem privaten Grundstückseigentümer Auskunft erteilen und Rechenschaft legen. Dem steht nicht die Beweislastregel des § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG entgegen. 2) Beginn, Hemmung und Unterbrechung der Verjährung sind gem. Art. 231 § 6 Abs. 1 EGBGB für den Zeitraum vor dem Wirksamwerden des Beitritts nach den in der DDR geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen. Dabei ist auch bei staatlicher Verwaltung im Sinne des VermG § 474 Abs. 1 Nr. 3 ZGB anzuwenden, so daß die Verjährungsfrist vier Jahre beträgt (Ergänzung zu LG Berlin ZOV 1995, 143). 3) Die Verjährung war nicht schon deshalb entsprechend § 477 Abs. 1 Nr. 4 ZGB gehemmt, weil seinerzeit eine gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen gegen die staatliche Verwaltung nicht möglich gewesen wäre. Diese Bestimmung sollte ersichtlich lediglich Fälle der Unterbrechung der Tätigkeit der (bestehenden) Gerichte betreffen. Ihr kann nicht im nachhinein heutiges rechtsstaatliches Verständnis unterlegt werden.LG Berlin29.09.1995
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62 T 82/95 - Erfüllungseinwand; Heizkostenabrechnung; Zwangsgeldbeschluss; Vollstreckungsgegenklage; Erkenntnisverfahren; ZwangsvollstreckungLeitsatz: Der Erfüllungseinwand (hier: Pflicht des Vermieters zur Erteilung von Heizkostenabrechnungen) ist nicht zu berücksichtigen, wenn der Schuldner (Vermieter) die Erfüllung erst nach Erlaß eines Zwangsgeldbeschlusses behauptet.LG Berlin28.09.1995
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5 S 64/95 - Rückbaupflicht; Hauptleistungspflicht; Wiederherstellung des früheren Zustandes; Ende der MietzeitLeitsatz: Die Verpflichtung des Mieters, nach Ende der Mietzeit das Mietobjekt wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ist jedenfalls dann eine Hauptpflicht des Mietvertrages, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufgewendet werden müssen.LG Stuttgart27.09.1995
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18 O 99/95 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kaufvertragsannahme; DrittbegünstigteLeitsatz: Drittbegünstigte können aus einem wegen § 2 Abs. 1 GVO schwebend unwirksamen Vertrag die Annahme eines Kaufantrages verlangen.LG Berlin20.09.1995