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Urteil Orientierungshilfe
Schlagworte
Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel; Zusatzmerkmal; Wohngebäude in Gebieten mit Einzelhandel; Einzelhandelsgebiet; Buttomietumwandlung
Leitsätze
1. Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel kann auch für Neubauwohnungen herangezogen werden, wenn es um Merkmale geht, die dort nicht üblich sind.
2. Gegen den Zuschlag "Gebiet mit Einzelhandel" bestehen keine Bedenken.
3. Zur Umrechnung in eine Nettomiete sind die konkreten Betriebskosten von den Mietspiegelwerten abzuziehen.
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