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Urteil Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Staffelmietvereinbarung; Erhöhungsbetrag; Teilunwirksamkeit; Heilung durch Gesetzesänderung
Leitsatz
Eine vor dem Inkrafttreten des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes getroffene Staffelmietvereinbarung, die lediglich den Erhöhungsbetrag aufweist und deshalb unwirksam war, wird auch durch die Gesetzesänderung nicht geheilt.
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