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Urteil Aufbauenteignung
Schlagworte
Aufbauenteignung; Baulandenteignung; fehlgeschlagene Enteignung; Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignung
Leitsatz
Keine Rückabwicklung einer auf das Aufbaugesetz oder das Baulandgesetz der DDR gestützten, fehlgeschlagenen Enteignung, wenn das mit der Enteignung beabsichtigte Vorhaben vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig aufgegeben worden war. (Leitsatz der Redaktion)
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