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  1. 64 S 136/84 - Minderung der Grundmiete; Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs des Mieters wegen überzahlter Modernisierungszuschläge; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinsminderung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Rückforderungsanspruch (Fälligkeit); aufschiebende Wirkung; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Die Minderung wegen Mängel der Wohnung bezieht sich grundsätzlich nur auf die Grundmiete, nicht auf Modernisierungszuschläge. 2. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Modernisierungszuschläge ist gem. § 18 Abs. 5 I.BMG bereits fällig aufgrund der Entscheidung der Preisstelle für Mieten, unabhängig von deren Bestandskraft. 3. § 18 Abs. 5 I. BMG ist im Lichte des Art. 3 GG entsprechend verfassungskonform auszulegen.
    LG Berlin
    25.09.1984
  2. 64 S 136/84 - Minderung der Grundmiete; Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs des Mieters wegen überzahlter Modernisierungszuschläge; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinsminderung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Rückforderungsanspruch (Fälligkeit); aufschiebende Wirkung; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Die Minderung wegen Mängel der Wohnung bezieht sich grundsätzlich nur auf die Grundmiete, nicht auf Modernisierungszuschläge. 2. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Modernisierungszuschläge ist gem. § 18 Abs. 5 I. BMG bereits fällig aufgrund der Entscheidung der Preisstelle für Mieten, unabhängig von deren Bestandskraft. 3. § 18 Abs. 5 I. BMG ist im Lichte des Art. 3 GG entsprechend verfassungskonform auszulegen.
    LG Berlin
    25.09.1984
  3. 62 S 436/83 - Mietkaution im Altbau; Sicherheitsleistung des Mieters; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Zweckbestimmung; Schlüsselpfand
    Leitsatz: 1. Auch eine nach Inkrafttreten des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes am 8. August 1982 geleistete Mietkaution für preisgebundenen Altbauwohnraum ist rückforderbar, wenn nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, daß sie nur Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern bestimmt ist. 2. Die Forderung eines Schlüsselpfandes ist bei preisgebundenen Altbauwohnungen unzulässig.
    LG Berlin
    24.09.1984
  4. 64 S 168/84 - Verlängerung eines Zeitmietverhältnisses mangels Widerspruchs; Mietverhältnis auf Zeit; vertragliche Verlängerung; Kündigung; Kündigungsfrist
    Leitsatz: § 565 Abs. 2 Satz 3 BGB bestimmt lediglich, daß eine Vereinbarung, nach welcher der Vermieter zur Kündigung unter Einhaltung einer kürzeren Frist berechtigt sein soll, grundsätzlich unwirksam ist. Diese Bestimmung steht aber einer Vereinbarung, durch die die Kündigungsfrist für den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung verlängert wird, nicht entgegen. Die Vereinbarung einer längeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist ist wirksam.
    LG Berlin
    18.09.1984
  5. 64 S 168/84 - Verlängerung eines Zeitmietverhältnisses mangels Widerspruchs; Mietverhältnis auf Zeit; vertragliche Verlängerung; Kündigung; Kündigungsfrist
    Leitsatz: § 565 Abs. 2 Satz 3 BGB bestimmt lediglich, daß eine Vereinbarung, nach welcher der Vermieter zur Kündigung unter Einhaltung einer kürzeren Frist berechtigt sein soll, grundsätzlich unwirksam ist. Diese Bestimmung steht aber einer Vereinbarung, durch die die Kündigungsfrist für den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung verlängert wird, nicht entgegen. Die Vereinbarung einer längeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist ist wirksam.
    LG Berlin
    18.09.1984
  6. 65 S 151/84 - Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummietrecht; Kündigungsschutz; Mietzweck Weitervermieten; Vertragszweck; Untervermietung; Zweckentfremdungsverbot; Gewerbemiete
    Leitsatz: Wohnraummietrecht kommt dann nicht zum Zuge, wenn der Mieter Wohnräume ausschließlich zu dem Zwecke angemietet hat, die Räume seinen Angestellten weiterzuvermieten.
    LG Berlin
    18.09.1984
  7. 61 S 542/83 - Bad/im Sinne von § 2 XII. BMG; besonderer/Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Komfortzuschlag; Warmwasserbereiter/"besonderer" im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 XII. BMG
    Leitsatz: Der Komfortzuschlag nach § 2 Abs. 1 XII. BMG ist auch dann gerechtfertigt, wenn das Bad nur mit einem Kohlebadeofen ausgestattet ist, da auch dieser ein besonderer Warmwasserbereiter im Sinne des Gesetzes ist.
    LG Berlin
    17.09.1984
  8. 61 S 542/83 - Fristlose Kündigung wegen ständig verspäteter Mietzahlung nicht ohne Androhung; Begriff des Bades; Schuldhafte Vertragsverletzung; verspätete Mietzinszahlung; fristlose Kündigung; Abmahnung; Androhung (der Kündigung); Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Komfortzuschlag; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen
    Leitsatz: 1. Einem Mieter, der seine Miete zwar über längere Zeit verspätet zahlt, niemals aber einen Grund zur fristlosen Kündigung aus § 554 BGB liefert, kann nicht ohne Androhung wirksam fristlos mit der Begründung gekündigt werden, die verspäteten Zahlungen machten die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar. 2. Ein Kohlebadeofen ist ein besonderer Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 12. BMG.
    LG Berlin
    17.09.1984
  9. 63 S 337/83 - Formanforderungen an Mieterhöhungserklärung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel; Preisstellenbescheid
    Leitsatz: 1. Der Preisstellenbescheid gemäß § 11 Abs. 6 AMVOB allein reicht nicht aus, um die nach § 18 I. BMG erforderliche Mieterhöhungserklärung des Vermieters zu ersetzen oder nachzuholen. 2. Zu den formalen Anforderungen einer Mieterhöhungserklärung nach § 18 I. BMG wegen Einführung von Modernisierungszuschlägen.
    LG Berlin
    10.08.1984
  10. 64 T 66/84 - Räumungsklage nach Auszug eines von mehreren Mietern; Räumungsanspruch; Mietermehrheit; Anlaß zur Klageerhebung; Auszugsmitteilung
    Leitsatz: Ist bei einer Mehrheit von Mietern ein Mieter ausgezogen, und hat er den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, so kann er insoweit auch keinen Anlaß zur Erhebung einer Räumungsklage geben.
    LG Berlin
    13.07.1984