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Urteil Räumungsklage nach Auszug eines von mehreren Mietern
Schlagworte
Räumungsklage nach Auszug eines von mehreren Mietern; Räumungsanspruch; Mietermehrheit; Anlaß zur Klageerhebung; Auszugsmitteilung
Leitsatz
Ist bei einer Mehrheit von Mietern ein Mieter ausgezogen, und hat er den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, so kann er insoweit auch keinen Anlaß zur Erhebung einer Räumungsklage geben.
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