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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 313)

  1. 62 S 266/83 - Abstandsvereinbarung; Abstandsvereinbarung, Bedingungseintritt/Verhinderung, Möbel/Übernahme durch Nachmieter, Nachfolgemietvertrag, Treu/und Glauben, Wohnungsübernahme
    Leitsatz: Steht ein Möbelkaufvertrag zwischen Vormieter und Wohnungsbewerber unter der aufschiebenden Bedingung, daß es zum Abschluß eines Mietvertrags zwischen dem Wohnungsbewerber und dem Vermieter kommt, so steht dem Vormieter kein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn der Wohnungsbewerber den Mietvertrag nicht abschließt und er sich hierzu dem Vormieter gegenüber auch nicht verpflichtet hat.
    LG Berlin
    29.03.1984
  2. 64 T 18/84 - Verfrühte Räumungsklage; Anerkenntnis, sofortiges; Veranlassung, fehlende; Räumungsklage, verfrühte; Räumungsverlangen; Räumungsfrist; Kündigungsschreiben, Zugang
    Leitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter zur Erhebung der Räumungsklage Veranlassung gibt.
    LG Berlin
    27.03.1984
  3. 62 S 274/83 - Recht auf Außenantenne; Mietsache, vertragsgemäßer Gebrauch; Nutzung zu Wohnzwecken; Fernsehantenne; Außenantenne; bauliche Änderungen; Antennenvertrag; Informationsfreiheit; Treu und Glauben
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann ohne Verstoß gegen die Regelung in Art. 5 Abs. 1 GG (Gewährleistung der Informationsfreiheit) vertraglich das Recht des Mieters zur Errichtung einer Außenantenne einschränken. 2. Der Empfang der französischen und britischen Sender in Berlin gehört nicht zur allgemeinen Nutzung von zu Wohnzwecken überlassenen Räumen, die dem Mieter zu gewährleisten ist.
    LG Berlin
    22.03.1984
  4. 61 S 399/83 - Kündigung durch Vermieter bei Mehrheit von Mietern; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, Mietermehrheit; Mietermehrheit, Kündigung; Formularklausel, Kündigung gegenüber Mietermehrheit; Wirksamkeit der Kündigung/Mietermehrheit; Kündigungserklärung, gegenüber Mietermehrheit
    Leitsatz: Haben die Parteien des Mietvertrages formularmäßig vereinbart, daß bei einer Mehrheit von Mietern für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird, dann ist die nur einem der Mieter gegenüber erklärte Kündigung wirksam.
    LG Berlin
    19.03.1984
  5. 63 S 301/82 - Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung des Rückforderungsanspruchs bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; rückwirkende Herabsetzung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Preisstellenbescheid; Bestandskraft
    Leitsatz: 1. Da der Antrag auf Mietherabsetzung bei der Preisstelle für Mieten die Verjährungsfrist des § 30 I 2 I. BMG nicht unterbricht, ist eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung zulässig. 2. Das Feststellungsinteresse für einen zurückliegenden Zeitraum ist gegeben, da nach § 2 I Satz 1 I. BMG die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietpreisherabsetzung besteht. 3. Für die Begründetheit der Feststellungsklage reicht es bereits aus, daß ein Anspruch auf Rückforderung zu viel entrichteten Mietzinses möglich und wahrscheinlich ist.
    LG Berlin
    16.03.1984
  6. 64 S 395/83 - Gebrauchswertverbesserung; Einsparung/von Heizenergie; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kaution/Zweckbestimmung; Küche/Isolierverglasung; nachhaltige/Einsparung von Heizenergie; Rückwirkung/von § 29 a Abs. 6 I. BMG n.F.; Wohnraumcharakter/einer Küche
    Leitsatz: 1. Im preisgebundenen Altbau stellt auch eine vor Änderung des § 29 a I. BMG gezahlte Kaution, für die kein beschränkter Sicherungszweck gem. § 29 a Abs. 6 I. BMG vereinbart wurde, eine rückforderbare preisrechtswidrige einmalige Leistung der (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). 2. Im übrigen wäre selbst bei einer entsprechenden Vereinbarung die Leistung rückforderbar, da dem Änderungsgesetz keine rückwirkende Kraft beigelegt wurde. 3. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster kann eine einen Modernisierungszuschlag rechtfertigende Gebrauchswertverbesserung darstellen. Dies ist bei einer Küche nicht der Fall.
    LG Berlin
    16.03.1984
  7. 65 S 348/83 - Eigenbedarf; Auslandsaufenthalt/eines "Familienangehörigen"; Betriebsbedarf/als Kündigungsgrund; Eigenbedarf/als Kündigungsgrund; Erbe/als "Familienangehöriger"; Familienangehöriger/im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB; Hauswartwohnung/Widmung als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Eigenbedarfs; Neffe/als "Familienangehöriger"
    Leitsatz: Auch ein Neffe des Vermieters, der das Haus einst erben soll, ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 564 b BGB, so daß diesen Wohnbedarf eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht rechtfertigt.
    LG Berlin
    16.03.1984
  8. 62 S 229/83 - Gleitklausel; bauliche/Veränderung; Mieterhöhungserklärung; Mietgleitklausel; rückwirkende/Geltendmachung einer Mietgleitklausel; Veränderung/bauliche; Vorbehalt/in einer Mieterhöhungserklärung; Wirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: Die mietvertragliche Gleitklausel kann sich mangels entgegenstehender Anhaltspunkte nur auf solche durch gesetzliche oder behördliche Regelungen nach Abschluß des Mietvertrages zulässig werdende Mieterhöhungen beziehen, die für die baulich unverändert bleibende Wohnung gelten.
    LG Berlin
    15.03.1984
  9. 29 S 68/83 - Mietkaution; ausdrückliche/Erwähnung der Zweckbestimmung einer Kaution; Erledigungserklärung/in der Hauptsache; Erwähnung/der Zweckbestimmung einer Sicherheitsleistung; Kaution/Pflicht zur Erwähnung der Zweckbestimmung; Kenntnis/vom Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung; Kosten/Aufteilung gemäß § 91 a ZPO; Unwirksamkeit/einer Kaution; Zweckbestimmung/einer Kaution
    Leitsatz: Eine Mietkautionsvereinbarung, in der nicht die Zweckbestimmung ausdrücklich in Übereinstimmung mit § 29 a Abs. 6 I. BMG erwähnt wird, ist unwirksam.
    LG Berlin
    13.03.1984
  10. 63 S 274/83 - Komfortzuschlag nach Auswechslung von Sanitärgegenständen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Komfortzuschlag; Mieterhöhung; Bad, erstmalige Einrichtung; Sanitärgegenstände; Kohlebadeofen; Durchlauferhitzer; Wertverbesserungszuschlag
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen des Komfortzuschlages für ein Bad. 2. Der Erhebung des Komfortzuschlages steht es nicht entgegen, daß für die Auswechslung von Sanitärgegenständen und für das Ersetzen des Kohlebadeofens durch einen Durchlauferhitzer ein Wertverbesserungszuschlag zu zahlen ist.
    LG Berlin
    06.03.1984