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  1. 61 S 87/(4 - Heizkostenabrechnung; Vorschußabrechnung; Nebenkosten-Vorschüsse; Abrechnung des Vermieters; Einnahmendarstellung; Ausgabendarstellung; Kostenansätze; Heizflächengewichtung; Bauwärme
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 259 BGB liegt nicht vor, wenn aus der Darstellung der Kostenansätze deren Entstehung nicht aus sich heraus verständlich ist.
    LG Berlin
    05.11.1984
  2. 61 S 87/84 - Heizkostenabrechnung; Vorschußabrechnung; Nebenkosten - Vorschüsse; Abrechnung des Vermieters; Einnahmendarstellung; Ausgabendarstellung; Kostenansätze; Heizflächengewichtung; Bauwärme
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 259 BGB liegt nicht vor, wenn aus der Darstellung der Kostenansätze deren Entstehung nicht aus sich heraus verständlich ist.
    LG Berlin
    05.11.1984
  3. 61 S 87/84 - Heizkostenabrechnung; Vorschußabrechnung; Nebenkosten-Vorschüsse; Abrechnung des Vermieters; Einnahmendarstellung; Angabendarstellung; Kostenansätze; Heizflächengewichtung; Bauwärme
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 259 BGB liegt nicht vor, wenn aus der Darstellung der Kostenansätze deren Entstehung nicht aus sich heraus verständlich ist.
    LG Berlin
    05.11.1984
  4. 64 S 249/84 - Hausverwalter; Hausverwalter/Ungeeignetheit; Ungeeignetheit/der Hausverwalterin; Unzumutbarkeit/des Verhaltens der Hausverwalterin; Verhalten/der Hausverwalterin Vertrauensverhältnis/zwischen Hausverwalterin und Mieter; Zumutbarkeit/des Verhaltens der Hausverwalterin
    Leitsatz: Grundsätzlich bestimmt der Vermieter, wen er mit der Hausverwaltung betraut. Ein Anspruch des Mieters, es zu unterlassen, die mit den Aufgaben eines Hausverwalters beauftragte Person weiterhin mit diesen Aufgaben zu betrauen, kann allenfalls dann gegeben sein, wenn die von dem Vermieter mit der Hausverwaltung betraute Person für die Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben objektiv absolut ungeeignet ist oder sich derart verhält, daß dem Mieter die Wahrnehmung der Aufgaben durch diese Person subjektiv unter keinen Umständen mehr zugemutet werden kann.
    LG Berlin
    30.10.1984
  5. 65 S 346/84 - Wert des Beschwerdegegenstandes bei Abweisung einer Feststellungsklage wegen Zahlung eines Komfortzuschlages.; Beschwerdegegenstand, Wert; Beschwerdewert; Feststellungsklage, positive; Komfortzuschlag; Berechnung des Beschwerdewertes; Interesse, wirtschaftliches
    Leitsatz: Zur Berechnung des Beschwerdewerts für die Zulässigkeit des Rechtsmittels.
    LG Berlin
    26.10.1984
  6. 61 S 505/83 - Verjährung des Schadenersatzanspruchs wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; keine Unterbrechung durch unschlüssige Klage; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Verjährung; Verjährungsunterbrechung; Klageerhebung; Feststellungsklage
    Leitsatz: Wenn der eingeklagte Anspruch (hier: Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen) (noch) nicht vorliegt, kann seine Verjährung auch nicht unterbrochen werden.
    LG Berlin
    18.10.1984
  7. 29 S 8/84 - Heizkostenabrechnung; Fernwärme; Altbauwohnraum; Warmwasserkosten; Verbrauchskosten; Betriebskosten; Treppenhausbeheizung; Stromkostenaufteilung
    Leitsatz: 1. Sofern nicht öffentlich geförderter Wohnraum vorliegt, reicht es für die Bejahung von Fernheizung aus, daß die Wärme von einem Dritten geliefert wird. 2. Zum Umfang der Darlegung bei einer Fernwärme Heizkostenabrechnung. 3. Zur Aufteilung von auf Heizung einerseits und Warmwasser andererseits entfallenden Stromkosten. 4. Es ist auch beim Einsatz von Gas als Primärenergie nicht zulässig, einen Betrag für den Bezug von Gas im Rahmen der Heizkostenabrechnung umzulegen, der zum Teil aus einem Zeitraum stammt, in dem der Mieter noch nicht oder nicht mehr Mieter war. 5. Es ist nicht zu beanstanden, daß die Treppenhausbeheizung anteilig nach den beheizten Wohnflächen umgelegt wird.
    LG Berlin
    16.10.1984
  8. 63 S 72/84 - Anspruch auf Thermostatventile; Zustand der Mietsache; Heizkörperventile; Thermostatventile; Treu und Glauben; Gleichbehandlung; Selbstbindung d. Vermieters
    Leitsatz: Zur Frage, ob der Mieter unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf den Einbau von Thermostatventilen vor dem 30. September 1987 hat.
    LG Berlin
    16.10.1984
  9. 64 S 173/84 - Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Entscheidung dem Grunde nach; Isolierglasfenster; Küchenfenster
    Leitsatz: 1. Die Zivilgerichte sind seit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Altbaumietenverordnung Berlin nicht gehindert, über Ansprüche auf Wertverbesserungszuschläge nach § 11 Abs. 1 AMVOB dem Grunde nach ohne vorherigen Bescheid der Preisstelle für Mieten gem. § 11 Abs. 6 AMVOB zu befinden. 2. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster stellt dann keine Gebrauchswertverbesserung dar, wenn die besonderen Eigenschaften der Isolierglasfenster, nämlich die erhöhte Schall- und Wärmeisolierung, in bestimmten Räumen bestimmter Wohnungen nicht zum Tragen kommt. Der Einbau dieser Fenster in der Küche ist jedenfalls dann keine Wertverbesserung, wenn der gleichzeitig vorgenommene Austausch der vorhandenen Holz-Kastendoppelfenster in der Wohnung gegen dreifach-isolierverglaste Fenster ebenfalls nicht als Wertverbesserung anzusehen ist (Ergänzung zu dem Urteil vom 16.3.1984 - 64 S 395/83 -, abgedruckt in GE 1984, 8872).
    LG Berlin
    09.10.1984
  10. 61 S 49/84 - ortsübliche Vergleichsmiete/fehlende Querbelüftung; Querbelüftung/Mietwert der Wohnung; Querbelüftung/fehlende und ortsübliche Vergleichsmiete; Wärmedämmung/ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete/Sachverständigengutachten; ortsübliche Vergleichsmiete(Mietwert der Wohnung; ortsübliche Vergleichsmiete/Querbelüftung; ortsübliche Vergleichsmiete/Schwitzwasser; Mängel/ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete/Wärmedämmung; Schwitzwasser/ortsübliche Vergleichsmiete
    Leitsatz: 1. Die fehlende Querbelüftung einer Wohnung rechtfertigt keinen Abschlag von der ortsüblichen Miete. 2. Bei einer ungünstigen Möblierung obliegt es dem Mieter, dafür zu sorgen, daß die betroffenen Räume mehrmals am Tag sachgerecht gelüftet werden.
    LG Berlin
    01.10.1984