« zurück zur Suche

Urteil Bad/im Sinne von § 2 XII. BMG


Schlagworte

Bad/im Sinne von § 2 XII. BMG; besonderer/Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Komfortzuschlag; Warmwasserbereiter/"besonderer" im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 XII. BMG

Leitsatz

Der Komfortzuschlag nach § 2 Abs. 1 XII. BMG ist auch dann gerechtfertigt, wenn das Bad nur mit einem Kohlebadeofen ausgestattet ist, da auch dieser ein besonderer Warmwasserbereiter im Sinne des Gesetzes ist.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.