« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 313)

  1. 8 W RE Miet 328/84 - Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; unerlaubte Handlung; vorsätzliche Täuschung; Verjährungsfrist; ungerechtfertigte Bereicherung
    Leitsatz: Zu den Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche bei Mietpreisverstößen durch vorsätzliche Täuschung. (Der Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    KG
    23.02.1984
  2. 8 W REMiet 194/84 - Schriftformerfordernis; Erhöhungsverlangen, Wirksamkeit; Erhöhungsverlangen, Anlage zum; Verbindung, körperliche Schrifterfordernis, Begründungszwang
    Leitsatz: Für die gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG erforderliche schriftliche Begründung des Erhöhungsverlangens reicht es im Falle des Hinweises auf die Miete von Vergleichswohnungen (Abs. 2 Satz 4) aus, wenn der Vermieter in dem Schreiben, in dem er gegenüber dem Mieter seinen Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses geltend macht, auf eine diesem Schreiben beigefügte Aufstellung von Vergleichswohnungen Bezug nimmt, die nicht unterschrieben ist, mit dem Schreiben des Erhöhungsverlangens keine auf Dauer angelegte Verbindung hat und keine Bezugnahme auf das Erhöhungsverlangen enthält.
    KG
    22.02.1984
  3. 8 W ReMiet 194/84 - Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Aufstellung von Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Für die gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG erforderliche schriftliche Begründung des Erhöhungsverlangens reicht es im Falle des Hinweises auf die Miete von Vergleichswohnungen (Abs. 2 Satz 4) aus, wenn der Vermieter in dem Schreiben, in dem er gegenüber dem Mieter seinen Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses geltend macht, auf eine diesem Schreiben beigefügte Aufstellung von Vergleichswohnungen Bezug nimmt, die nicht unterschrieben ist, mit dem Schreiben des Erhöhungsverlangens keine auf Dauer angelegte Verbindung hat und keine Bezugnahme auf das Erhöhungsverlangen enthält.
    KG
    22.02.1984
  4. 4 REMiet 7/83 - Kündigung wegen Abbruch des Gebäudes
    Leitsatz: 1. Eine auf § 564 b Abs. 2 BGB gestützte Kündigung - hier wegen geplanten Abbruches des Gebäudes -, die nur deshalb unwirksam ist, weil die vom Vermieter angegebenen und dem Mieter mitgeteilten Kündigungsgründe nach richterlicher Beurteilung kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben, begründet keinen Schadensersatzanspruch das Mieters gegen den Vermieter, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung des Vertrages gemäß § 326 Abs. 1 BGB noch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung noch unter dem der unerlaubten Handlung gemäß §§ 82 Abs. 1, 823 Abs. 2 i. V. m. § 564 b BGB, solange keine Umstände dafür zutage treten, daß der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 564 b normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen). 2. § 564 b BGB ist kein Schutzgesetz i . S. des § 823 Abs. 2 BGB dahin, daß der Mieter vor den Nachteilen geschützt werden soll, die ihm dadurch entstehen, daß er einer unwirksamen Kündigung des Vermieters freiwillig Folge leistet und den Besitz an der bis dahin innegehaltenen Mietwohnung aufgibt.
    OLG Hamm
    31.01.1984
  5. 8 W ReMiet 6384/83 - Untervermietung; Anspruch/auf Zustimmung zur Untervermietung; berechtigtes/Interesse; Interesse/berechtigtes; Wille/als berechtigtes Interesse; Wohngemeinschaft; Wunsch/als berechtigtes Interesse; Zustimmung/zur Untervermietung
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Hat der Mieter - unbeschadet etwaiger Einwendungen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit gemäß § 549 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BGB - bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die Mietwohnung im Sinne von § 549 Abs. 2 BGB, wenn er im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen Gründen mit Dritten eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft begründen will, gleichviel, ob es sich um Personen gleichen oder anderen Geschlechts handelt?
    KG
    19.01.1984
  6. 8 W REMiet 6384/83 - Untervermietung; Anspruch/auf Zustimmung zur Untervermietung; berechtigtes/Interesse; Interesse/berechtigtes; Wille/als berechtigtes Interesse; Wohngemeinschaft; Wunsch/als berechtigtes Interesse; Zustimmung/zur Untervermietung
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Hat der Mieter - unbeschadet etwaiger Einwendungen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit gemäß § 549 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BGB - bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die Mietwohnung im Sinne von § 549 Abs. 2 BGB, wenn er im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen Gründen mit Dritten eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft begründen will, gleichviel, ob es sich bei den Dritten um Personen gleichen oder anderen Geschlechts handelt?
    KG
    19.01.1984
  7. 4 REMiet 4/83 - Müllabfuhrgebühren bei öffentlich geförderten Wohnungen
    Leitsatz: Bei öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne von § 1 Wohnungsbindungsgesetz finden die vom Vermieter für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren sowie die erstattungsfähigen Verwaltungskosten ausschließlich als Teil des Vermietergesamtaufwandes über die auf den Quadratmeter der gesamten Wohnfläche des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit bezogene Durchschnittsmiete Eingang in die Einzelmiete. Dies gilt auch dann, wenn die im Gebäude oder in der Wirtschaftseinheit gelegenen Mietwohnungen unterschiedlich groß sind, den einzelnen Wohnungen trotz ihrer unterschiedlichen Größe gleich große Müllgefäße zur Verfügung stehen und der Vermieter an die für die Müllabfuhr zuständige Gebietskörperschaft für jedes dieser Müllgefäße gleich hohe Müllabfuhrgebühren zu zahlen hat.
    OLG Hamm
    16.01.1984
  8. 4 W - RE 608/83 - Gesetz zur Regelung der Miethöhe
    Leitsatz: Aus Inhalt, Sinn und Zweck des § 2 I 1 Nr. 3 MHG (n. F.) ergibt sich, daß die 30 %ige "Kappungegrenze" nur für diejenigen Mieterhöhungsverlangen gilt, die dem Mieter nach dem 31.12.1982 zugegangen sind. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    OLG Koblenz
    06.01.1984
  9. 64 S 183/84 - Kündigungserklärung bei Mietermehrheit; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung (d. Mieters); Mietermehrheit; Gesamthand; Bevollmächtigung
    Leitsatz: Wenn mehrere Mieter ein Mietverhältnis kündigen wollen, ist es grundsätzlich erforderlich, daß alle Mieter die Kündigung gemeinsam erklären.
    LG Berlin
    11.12.1984
  10. 63 S 120/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Zusammenlegung mehrerer Wohnungen - Betriebskostenzuschlag; Wohnungszusammenlegung - Betriebskostenzuschlag; Betriebskosten - Berechnung bei Zusammenlegung von Wohnungen; Betriebsmehrkosten - Abwälzung bei zusammengelegter Wohnung; Betriebskostenerhöhung - Abwälzung bei zusammengelegter Wohnung; Betriebskostenzuschlag - bei zusammengelegter Wohnung; Mehrbelastungszuschlag - bei zusammengelegter Wohnung
    Leitsatz: Bei der Zusammenlegung mehrerer Einzelwohnungen zu einer Gesamtwohnung ist eine Schätzung der darauf entfallenden Betriebskosten preisrechtlich unzulässig.
    LG Berlin
    11.12.1984