« zurück zur Suche
Urteil Ausfüllung des Merkmals „bevorzugte Citylage“ in der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln
Schlagworte
Ausfüllung des Merkmals „bevorzugte Citylage“ in der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln
Leitsätze
1. Die Kreuzberger Dieffenbachstraße ist trotz ihrer Citynähe keine bevorzugte Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln.
2. Berlin-Kreuzberg hat ungeachtet seines bei Bewohnern und Touristen beliebten Kiezcharakters nichts mit einer bevorzugten Citylage zu tun.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat