Urteil Berliner Mietspiegel 2015 als einfacher Mietspiegel, Schätzungsgrundlage
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2015 als einfacher Mietspiegel, Schätzungsgrundlage
Leitsätze
1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist jedenfalls als einfacher Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.
2. Die Indizwirkung zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete wird insbesondere durch folgenden Vortrag des Vermieters nicht erschüttert:
• nicht repräsentatives Datenmaterial mit unverhältnismäßig geringer Anzahl von Werten
• Verletzung des Homogenitätsgebotes durch Einteilung in nur drei Wohnlagen mit empirisch fehlerhafter Extremwertbereinigung
• nur unzureichende Erhebungen zu den Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe.
(Leitsätze der Redaktion)
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