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Urteil Schadensersatz für eigenmächtige Veränderung von Gemeinschaftsflächen
Schlagworte
Schadensersatz für eigenmächtige Veränderung von Gemeinschaftsflächen
Leitsatz
Auch wenn die Bepflanzung von Gemeinschaftsflächen den Wohnungseigentümern zunächst widerruflich freigestellt wird, sind diese nicht berechtigt, die im Auftrag der Verwaltung gemäß späterer Beschlussfassung zusätzlich verlegten Natursteinplatten eigenmächtig zu entfernen; sie haften für die durch die Wiederverlegung entstandenen Kosten.
(Leitsatz der Redaktion)
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