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Urteil Widerruf eines Mietaufhebungsvertrages
Schlagworte
Widerruf eines Mietaufhebungsvertrages
Leitsatz
Der Mieter hat nur dann bei einem abgeschlossenen Mietaufhebungsvertrag ein Widerrufsrecht, wenn der Vermieter Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist. Dafür ist der Mieter, der sich auf die Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften beruft, darlegungs- und beweispflichtig.
(Leitsatz der Redaktion)
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