Urteil Formale Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus mit für solche Objekte nicht einschlägigem Mietspiegel
Schlagworte
Formale Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus mit für solche Objekte nicht einschlägigem Mietspiegel
Leitsatz
Der Vermieter kann zur formalen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält oder sie wie der Berliner Mietspiegel ausdrücklich aus seinem Anwendungsbereich ausschließt, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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