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Urteil Keine Übergabe der Mietsache bei Schlüsseleinbehalt
Schlagworte
Keine Übergabe der Mietsache bei Schlüsseleinbehalt
Leitsatz
Das Recht des Mieters auf alleinigen Besitz der Schlüssel ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Mietvertrages. Die Übergabe der Mietsache an den Mieter ist daher erst dann erfolgt, wenn ihm der Vermieter sämtliche Schlüssel für das Mietobjekt übergeben hat.
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