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Urteil Keine Schriftform bei unterschiedlichen Angaben zur Mietdauer
Schlagworte
Keine Schriftform bei unterschiedlichen Angaben zur Mietdauer
Leitsatz
Enthält der Geschäftsraummietvertrag unterschiedliche Angaben zur Dauer des Mietverhältnisses, kann die für einen langfristigen Mietvertrag notwendige Schriftform nicht eingehalten sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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