Urteil Kaufvertragsmangel
Schlagworte
Kaufvertragsmangel; Gebäudeigentumsveräusserung; Treuhänder; Mängel bei der Veräußerung des verwalteten Vermögens durch staatlichen Treuhänder an einen Dritten
Leitsatz
Ein Fehler bei der Einsetzung des staatlichen Treuhänders nach der "Anordnung Nr. 2" der DDR ist von den Zivilgerichten zu beachten, wenn er zur Unwirksamkeit der Bestellung geführt hat; Mängel, die bei der Veräußerung des verwalteten Vermögens an einen Dritten (hier: an den Staat zur Begründung von Volkseigentum) aufgetreten sind, sind von den Zivilgerichten ohne Einschränkung zu berücksichtigen (im Anschluß an das Senatsurt. v. 11. Februar 1994, V ZR 254/92, WM 1994, 700; zur Veröffentl. in BGHZ bestimmt).
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