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Urteil Wirtschaftsvertrag


Schlagworte

Wirtschaftsvertrag; Durchbrechung der Formnichtigkeit; Bereicherungsanspruch

Leitsätze

a) Auf einen vor dem 1. Juli 1990 in der ehemaligen DDR geschlossenen Wirtschaftsvertrag sind die Grundsätze über die Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) anwendbar.

b) Ein Bereicherungsanspruch richtet sich seit dem 3. Oktober 1990 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Leitsatz der Redaktion).

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