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Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Zahlungsanspruch(Vermögensaufteilung) gegen LPG i.L.; Inventarbeiträge sog. landloser LPG Mitglieder
Leitsätze
1. Gegen eine in Liquidation befindliche LPG haben die Mitglieder keinen Zahlungsanspruch (Vermögensaufteilung, solange nicht die Schulden getilgt oder gedeckt sind (§ 90 Abs. 1 GenG).
2. Inventarbeiträge sog. landloser LPG Mitglieder, die aus den ihnen zustehenden Bodenanteilen einbehalten worden sind, stehen den Inventarbeiträgen der Landeinbringer gleich.
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