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Urteil Ausreiseverkauf


Schlagworte

Ausreiseverkauf; unlautere Machenschaft; Nötigung; Zwangslage; Unredlichkeit

Leitsätze

1. Es entspricht dem typischen Geschehensablauf, daß im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausreisegenehmigungen die Veräußerung von Vermögenswerten erzwungen wurde.

2. Die Beteiligung des Rechtsanwalts Dr. Wolfgang Vogel am Verfahren ist für sich allein ein Indiz dafür, daß Ausreisewillige unter Hinweis auf die andernfalls nicht zureichende Bearbeitung des Ausreiseantrages zur Veräußerung veranlaßt wurden.

3. Ein Grunderwerb durch einen Oberst und einen Hauptmann des MfS ist, zumal bei Umsetzung der Wohnraumlenkungsverordnung in der Regel als "Teilhabe am herrschenden staatlichen und gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht" unredlich.

4. Ein solcher Erwerb ist durch Herbeiführung einer Zwangslage beeinflußt, die sich die Erwerber zunutze gemacht haben.

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