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Urteil Erbengemeinschaft als Berechtigte hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs
Schlagworte
Erbengemeinschaft als Berechtigte hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs; Prozeßführungsbefugnis
Leitsatz
Nur eine Erbengemeinschaft als solche ist Berechtigte i. S. des VermG hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs an einem Grundstück; einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft fehlt dagegen vorbehaltlich der in den §§ 2038 und 2039 BGB geregelten Ausnahmen die Prozeßführungsbefugnis.
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