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Urteil Veräußerung von Kapitalanteilen eines volkseigenen Betriebes durch Treuhandanstalt
Schlagworte
Veräußerung von Kapitalanteilen eines volkseigenen Betriebes durch Treuhandanstalt; Finanzvermögen; nachträgliche Vermögenszuordnung; Treuhandanstalt; Kapitalanteile eines VEB; Unternehmenseinheit; Betriebsgrundstück
Leitsätze
1. Veräußert die Treuhandanstalt Kapitalanteile eines volkseigenen Betriebes, so scheiden die zum Betrieb gehörenden Grundstücke aus dem Finanzvermögen des Bundes aus.
2. Eine nachträgliche Zuordnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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