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Urteil Globalentschädigungsabkommen
Schlagworte
Globalentschädigungsabkommen; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Eigentumsverlust
Leitsatz
Das Abkommen zwischen der DDR und der Republik Österreich vom 21. August 1987 hat zum endgültigen Eigentumsverlust geführt.
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