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BVerwG 7 KSt 5.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; StreitwertLeitsatz: Bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen bestimmt sich der Streitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 15 GKG grundsätzlich nach dem aktuellen Verkehrswert des zurückverlangten Vermögensgegenstandes.BVerwG20.10.1994
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BVerwG 7 C 15.94 - Investor; Investitionsvorrangbescheid; Klagebefugnis gegen InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: Das Investitionsvorranggesetz gewährt dem Investor weder einen Anspruch auf Erteilung des Investitionsvorrangbescheids noch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde. Der Investor ist nicht berechtigt, die Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids durch die Widerspruchsbehörde mit der Klage anzufechten. Das gilt auch dann, wenn er bereits das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögenswert erworben hat.BVerwG13.10.1994
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BVerwG 7 C 38.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Beschränkung des auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen; GleichheitssatzLeitsatz: Die Beschränkung des restitutionsausschließenden redlichen Erwerbs auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG) ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.BVerwG13.10.1994
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BVerwG 7 AV 13.94 - Gerichtszuständigkeit; örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Restitution von UnternehmensgrundstückenLeitsatz: Bei Klagen auf Rückübertragung einzelner Grundstücke nach Maßgabe des § 6 Abs. 6 a VermG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 52 Nr. 1 VwGO.BVerwG12.10.1994
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BVerwG 7 B 50.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; dingliches Nutzungsrecht; Stichtagsregelung; MoratoriumLeitsatz: 1. Ein im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebäudes verliehenes dingliches Nutzungsrecht kann für sich allein genommen keinen redlichen Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG vermitteln. 2. Die in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VermG geregelten Ausnahmen von der sog. Stichtagsregelung kommen einem redlichen Erwerber nur dann zugute, wenn sich der Rechtserwerb mit der Eintragung im Grundbuch vollendet hat. 3. Das in Art. 233 § 2 a EGBGB angeordnete Moratorium für die sog. hängenden Fälle der Nutzung eines fremden Grundstücks steht auch einer Rückübertragung des Grundstücks aufgrund gerichtlicher Entscheidung entgegen.BVerwG26.09.1994
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BVerwG 7 B 64.94 - Unterbrechung des Rückübertragungsverfahrens bei Einleitung eines InvestitionsvorrangverfahrensLeitsatz: Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 InVorG über die Unterbrechung des Rückübertragungsverfahrens bei Einleitung eines Investitionsvorrangverfahrens bezieht sich allein auf das Verwaltungsverfahren und nicht auch auf ein anhängiges Gerichtsverfahren.BVerwG02.09.1994
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BVerwG 7 B 49.94 - Übergang des in Rechtsträgerschaft befindlichen Grund und Bodens in das Eigentum der Kapitalgesellschaft bei Umwandlung von Alt KapitalgesellschaftenLeitsatz: § 11 Abs. 2 TreuhG, wonach die Umwandlung von Wirtschaftseinheiten gleichzeitig den Übergang des in Rechtsträgerschaft befindlichen Grund und Bodens in das Eigentum der Kapitalgesellschaft bewirkt, ist auf Alt Kapitalgesellschaften nicht entsprechend anwendbar.BVerwG10.08.1994
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BVerwG 7 B 126.94 - Eigentumsübergang an einem in Rechtsträgerschaft zu überlassenden Grundstück an eine aus einem volkseigenen Betrieb umgewandelte Kapitalgesellschaft; RechtsträgerwechselLeitsatz: Eine aus einem volkseigenen Betrieb durch Umwandlung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 TreuhG entstandene Kapitalgesellschaft ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG Eigentümerin eines Grundstücks geworden, das dem im Wege der Ausgliederung gegründeten volkseigenen Betrieb kraft staatlicher Gründungsanweisung in Rechtsträgerschaft zu überlassen war, dessen genaue Bezeichnung aber erst im Rahmen eines Übergabe Übernahme-Protokolls erfolgt ist; ein so bewirkter Rechtsträgerwechsel beruht nicht auf vertraglicher Grundlage.BVerwG02.08.1994
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BVerwG 7 C 14.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; VerstorbenerLeitsatz: Eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich die Maßnahme gegen einen bereits Verstorbenen richtete.BVerwG28.07.1994
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BVerwG 7 C 60.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Unternehmensrückgabe; Unternehmensrestitution; VergleichbarkeitLeitsatz: Ein Unternehmen, das mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbar ist, kann auch dann nicht an den Berechtigten zurückgegeben werden, wenn die Vergleichbarkeit erst nach der Stellung des Restitutionsantrags entfallen ist.BVerwG28.07.1994