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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 560 von 636)

  1. BVerwG 5 B 57.13 - Teilflächenentschädigung; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis
    Leitsatz: 1. Das nach Ablauf der zweimonatigen Begründungsfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) eingegangene neue Vorbringen zu den gesetzlichen Zulassungsgründen der Beschwerde ist im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen. 2. Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    15.01.2014
  2. 10 N 47.14 - Einfügen einer Werbeanlage in die nähere Umgebung; faktische Baugrenze; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Baugenehmigung
    Leitsatz: 1. Mit dem Begriff der zu überbauenden Grundstücksfläche nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung gemeint; anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung können aus der jeweils überbauten Grundstücksfläche und der räumlichen Lage der baulichen Anlagen Merkmale abgelesen werden, aus denen eine faktische Baugrenze feststellbar ist, die Gebäude und Gebäudeteile oder andere Hauptnutzungen (Hauptanlagen) nicht überschreiten dürfen. 2. Eine Werbeanlage der Außenwerbung, welche eine bauliche Anlage ist und Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt bauplanerisch eine eigenständige Hauptnutzung dar. 3. Annahme einer faktischen vorderen Baugrenze. 4. Die Feststellung einer faktischen Baugrenze mit davorliegender nicht überbaubarer Grundstücksfläche hat nicht zur Folge, dass Letztere eine Frei- oder gar Grünfläche sein muss. Sie darf lediglich nicht mit Gebäuden oder Gebäudeteilen und anderen Hauptnutzungen bebaut sein. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    18.12.2014
  3. OVG 10 S 10.14 - Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag, Sanierungsausgleichsabgabe, Sanierungsabgabe, Beschwerde, Anlegung eines objektiven Maßstabs, vorläufiger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Heranziehungsbescheid zur Zahlung der Sanierungsausgleichsabgabe.2. Die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwerts liegt durch die Gesamtheit der Einzelmaßnahmen vor, die durch den Oberbegriff der Sanierung zusammengefasst werden.3. Auch wenn Einzelmaßnahmen wie die Errichtung von Spielplätzen und deren derzeitige Unterhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese Einrichtungen auch bestimmungswidrig zu anderen Zwecken als zum Spiel der Kinder genutzt werden, wird dadurch die Erreichung des Sanierungsziels der Herstellung neuer Grün- und Freiflächen sowie Kinderspielplätze nicht ernsthaft in Zweifel gezogen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    18.12.2014
  4. OVG 11 L 30.14 - Streitwertbeschwerde; Klage auf Ausgleichsleistungen in noch zu benennender Höhe; Angabe vorläufigen Streitwerts in der Klageschrift; Rechtsmittelausschluss
    Leitsatz: 1. Der in der Klageschrift vorläufig angegebene Streitwert (hier: für Anspruch auf Ausgleichsleistungen) ist nach § 52 Abs. 1 GKG für die Gerichtsgebühren maßgebend; der geringere Auffangstreitwert von 5.000 € ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG nur dann anzunehmen, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet. 2. Ob eine Streitwertfestsetzung nach § 37 Abs. 2 VermG bereits unstatthaft ist, oder ob diese die Beschwerde ausschließende Vorschrift nach § 1 Abs. 5 GKG in der Fassung des 2. KostRModG vom 23. Juli 2013 (BGBl. I Seite 2586) durch die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes verdrängt wird, bleibt offen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    12.08.2014
  5. 3 O 75/14 - Beschwerdeausschluss für Streitwertfestsetzung
    Leitsatz: Der Beschwerdeausschluss nach § 37 Abs. 2 VermG gilt auch für die Streitwertfestsetzung; aus § 1 Abs. 5 GKG folgt nichts Abweichendes. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    12.08.2014
  6. 4 OA 58/14 - Gegenstandswert bei Klagen auf Gewährung einer Opferrente nach § 17 a StrRehaG
    Leitsatz: Der Gegenstandswert ist bei Klagen auf Gewährung einer besonderen Zuwendung nach § 17 a StrRehaG mit dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Leistung zu bemessen.
    OVG Lüneburg
    11.03.2014
  7. OVG 10 S 13.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines Denkmalbereiches durch ein Bauvorhaben
    Leitsatz: 1. War ein planungsrechtlicher Vorbescheid zum Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung einem Dritten gegenüber noch nicht bestandskräftig, so kann dieser die Baugenehmigung uneingeschränkt anfechten. Das Schicksal des Vorbescheids ist dann wegen der Zweitregelung des Inhalts in der Baugenehmigung für die Rechtstellung des Dritten ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - NVwZ 1989, 863, juris Rn. 15). 2. Dem zur Rücksichtnahme verpflichteten Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals eine bauliche Anlage errichten will, ist nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme nach Lage der Dinge ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme in Hinblick auf die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals zuzumuten.
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.03.2014
  8. 4 LA 217/12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; IM; Inoffizieller Mitarbeiter; MfS; Unwürdigkeitsgrund; Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit; Freiwilligkeit
    Leitsatz: 1. Der die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigende Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt in subjektiver Hinsicht ein zurechenbares, vorwerfbares Verhalten voraus; die Freiwilligkeit ist zu verneinen, wenn die Spitzeltätigkeit unter Zwang aufgenommen und fortgeführt worden ist, wobei die Zwangsanwendung auch in der Ausnutzung einer psychischen und sozialen Notlage liegen kann. 2. Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d. h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    OVG Lüneburg
    10.02.2014
  9. 13 L 355.14 - Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber, Asylbewerberunterkunft als Wohngebäude bzw. als Anlage für soziale Zwecke, Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft im Wege der Befreiung
    Leitsatz: Asylbewerberunterkunft im unbeplanten Innenbereich mit Eigenart des allgemeinen Wohngebietes nur im Rahmen einer Befreiung zulässig. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    11.12.2014
  10. 29 K 109.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Entschädigung nach DDR-EErfG für ausländischen Besitz; Begriff der „Erfüllung”; nicht gezahlte Entschädigung; erfasster Vermögenswert; Abkommen DDR-Schweden
    Leitsatz: 1. Ein restitutionsschädlicher „steckengebliebener" Anspruch auf Erfüllung einer normativen Entschädigungszusage ist mit dem Beitrag der DDR nicht untergegangen, sondern als zugehörige Verbindlichkeit von demjenigen Verwaltungsträger zu erfüllen, dem der enteignete Vermögenswert nach den dafür maßgeblichen Vorschriften zugeordnet wurde. 2. Grundlage der Regelung des § 1 Abs. 8 Buchstabe b VermG war der Gedanke, dass es einer Regelung durch das Vermögensgesetz nicht mehr bedarf, wenn bereits die DDR durch zwischenstaatliche Vereinbarungen vermögensrechtliche Ansprüche geregelt und erfüllt hat. Ist dies aber der Fall, dann bedarf es auch keiner Vervollständigung eines „steckengebliebenen Entschädigungsverfahrens" nach § 1 Abs. 1 DDR­EErfG, denn der vermögensrechtliche Anspruch ist dann noch durch die DDR erfüllt worden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    27.11.2014