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Urteil Beschwerdeausschluss für Streitwertfestsetzung
Schlagworte
Beschwerdeausschluss für Streitwertfestsetzung
Leitsatz
Der Beschwerdeausschluss nach § 37 Abs. 2 VermG gilt auch für die Streitwertfestsetzung; aus § 1 Abs. 5 GKG folgt nichts Abweichendes.
(Leitsatz der Redaktion)
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