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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 636)

  1. VG 4 K 506.10 - Entschädigung für Anteile an einem besatzungshoheitlich enteigneten ausländischen Unternehmen; Enteignungsverbot; Listenenteignung; Freistellung von Anteilen; Verzicht auf Beteiligung; SMAD-Befehl Nr. 447; Deutsche Wirtschaftskommission; faktische Enteignung; Restgesellschaft; Spaltgesellschaft; ausgleichsbedürftiger Schaden
    Leitsatz: 1. Ein Entschädigungsanspruch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setzt nicht nur voraus, dass der Anspruchsteller im Zeitpunkt der besatzungshoheitlichen Enteignung eine Beteiligung an dem betroffenen Unternehmen gehalten hat, sondern auch, dass er sich dieser Beteiligung nicht entledigt hat. 2. Wenn eine Gesellschaft, die ihr im Beitrittsgebiet belegenes Vermögen verloren hat, hinsichtlich des außerhalb dieses Gebietes belegenen Vermögens werbend tätig ist, ist die fortexistierende Gesellschaft Berechtigte. 3. An einem ausgleichsbedürftigen Wertverlust fehlt es, wenn sich der Anspruchsteller und der Rechtsnachfolger des enteigneten Unternehmens bereits vor der Enteignung über die Übertragung der Beteiligungsrechte und die Gegenleistung geeinigt haben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    17.01.2014
  2. 8 K 83/12 Me - Berufliche Rehabilitierung; Berufswunsch; Berufsmöglichkeit; hypothetische Aufstiegschancen; Verfolgungszeit; verfolgter Schüler
    Leitsatz: 1. Hypothetische berufliche Chancen führen nicht zur beruflichen Rehabilitierung, da kein Eingriff in eine innegehabte berufliche oder berufsbezogene Position vorliegt. 2. Die Zeit als verfolgter Schüler ist keine Verfolgungszeit i. S. d. § 2 Abs. 1 BerRehaG.
    VG Meiningen
    16.01.2014
  3. 1 K 964/11 - Berechtigter, Grundstücksbegriff, Anwartschaftsrecht, Vermögenswert, Anteil am ungetrennten Hofraum, Liegenschaftskataster, entschädigungslose Enteignung, unlautere Machenschaft
    Leitsatz: 1. Ein dingliches Anwartschaftsrecht als nach dem Vermögensgesetz geschützter Vermögenswert kann nur an einem katastermäßig erfassten und im Grundbuch eintragungsfähigen Grundstück erfolgen.2. Ein im Grundbuch eingetragener „Anteil am ungetrennten Hofraum“ bezieht sich auf Grundstücke im Innenstadtbereich, die zwar hinsichtlich ihrer Außengrenzen, nicht aber hinsichtlich der einzelnen Anteile hieran vermessen und katastermäßig erfasst wurden. Fehlen Katasterangaben, ist ein „Anteil am ungetrennten Hofraum“ im grundbuchrechtlichen Sinne nicht eintragungsfähig. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Leipzig
    15.01.2014
  4. 8 L 2977/13.GI - Fragen der Wasser- und Abwassergebührenfestsetzung; Frischwasserverbrauch; Niederschlagswasserentsorgung; Wasserzähler; Regenwasserentgelt
    Leitsatz: 1. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; s. bereits Beschluss vom 11.3.2010 - 8 L 281/10.GI -). 2. Die Ermittlung der verbrauchten Wassermenge mittels eines Wasserzählers als Messeinrichtung ist rechtlich nicht zu beanstanden.
    VG Gießen
    08.01.2014
  5. VI R 1/13 - Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
    Leitsatz: Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, beispielsweise die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, kann ebenso Handwerkerleistung i.S.d. § 35 a Abs. 3 EStG sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.
    BFH
    06.11.2014
  6. 3 K 3138/14 - Rückwirkende Änderung des Einheitswertes
    Leitsatz: Eine Änderung der für die Einheitsbewertung relevanten tatsächlichen Verhältnisse macht einen auf einen Zeitpunkt vor der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ergangenen Einheitswert nicht - nachträglich – fehlerhaft. Die Wertfortschreibung eines solchen Bescheides stellt deshalb keine fehlerbeseitigende Fortschreibung, sondern eine Fortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse dar. (Leitsatz der Redaktion)
    FG Berlin-Brandenburg
    17.12.2014
  7. B 9 V 6/13 R - Soziales Entschädigungsrecht; Rehabilitierung; rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR; Kausalität; Theorie der wesentlichen Bedingung; annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen; Überwiegen der übrigen Umstände; möglicher Unterschied zum Unfallversicherungsrecht; Strukturen des sozialen Entschädigungsrechts; keine Divergenzvorlage an den Unfallversicherungssenat; sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; kein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X bei nicht bestandskräftiger Verwaltungsentscheidung
    Leitsatz: Haben neben einer Verfolgungsmaßnahme mehrere weitere Umstände zum Eintritt einer Schädigungsfolge beigetragen, ist im Recht der „SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs - verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Gesamtheit - mindestens annähernd gleichwertig ist (Anschluss an BSG vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R = BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 und vom 20. Juli 2005 - B 9a V 1/05 R).
    BSG
    16.12.2014
  8. 1 Ws Reha 6/14 - Einweisung eines Kindes in psychiatrisches Krankenhaus, sachfremder Zweck, Fehlen der Einweisungsvoraussetzungen, Fehlen einer gerichtlichen Entscheidung
    Leitsatz: 1. Die Einweisung eines 18 Monate alten Betroffenen in die Psychiatrie, dessen Mutter als „schwachsinnig“ angesehen wurde, der aber selbst als internistisch und neurologisch gesund galt, diente sachfremden Zwecken, wenn keine sachlichen Gründe für die Unterbringung erkennbar sind.2. Die dauerhafte psychiatrische Unterbringung eines Minderjährigen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten oder gerichtliche Entscheidung ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Thüringen
    15.12.2014
  9. L 7 AS 103/12 - Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung; Entschädigung für eine Enteignung nach dem AusglLeistG; Zufluss erst zum Zeitpunkt der konstitutiven Feststellung durch Behördenbescheid - hier nach Antragstellung; verfassungskonforme Auslegung
    Leitsatz: Die Berechtigtenstellung nach dem seit dem 1. Dezember 1994 geltenden Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz, juris: AusglLeistG), ist nicht mit dem Pflichtteilsanspruch eines ausgeschlossenen Erben nach § 2303 Abs. 1 BGB zu vergleichen. Daher ist von einem Zufluss der Ausgleichsleistung i. S. des SGB II erst auszugehen, wenn über den Anspruch nach dem Ausgleichsleistungsgesetz mit Bescheid der zuständigen Behörde konstitutiv entschieden wurde und diese zur Auszahlung kommt.
    Sächs. LSG
    11.12.2014
  10. C-212/13 - Videokamera an einem Einfamilienhaus
    Leitsatz: 1. Art. 3 II 2. Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.2. Die Aufzeichnung von Daten auch aus dem öffentlichen Raum durch eine Videokamera an einem Einfamilienhaus gilt zwar nicht als erlaubte persönliche oder familiäre Tätigkeit, kann aber zum Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt sein. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    EuGH
    11.12.2014