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Suchergebnis Urteilssuche (561 - 570 von 636)
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29 K 130.14 - Grundbucheintragung; Erlösauskehrpflicht; Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Anspruchsverzicht; Buchposition; Surrogat; Verwaltungsvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; BürgermeistervernehmungLeitsatz: 1. Eine zu Unrecht erfolgte Grundbucheintragung der Verfügungsberechtigten als Eigentümer steht der Feststellung der Erlösauskehrpflicht nach § 8 Abs. 4 VZOG zugunsten des richtigen Zuordnungsberechtigten nicht im Wege. 2. Die Anmeldefrist für Restitutionsansprüche wird nicht durch einen Antrag auf Zuordnung als Finanzvermögen gewahrt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin27.11.2014
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VG 1 L 299.14 - Verpflichtung zur Straßenreinigung und Winterdienst ohne Rücksicht auf das Lebensalter des AnliegersLeitsatz: 1. Die Verpflichtung zur Straßenreinigung knüpft ohne Rücksicht auf das Lebensalter des Anliegers (hier: 95 Jahre) an die Stellung als Anliegerin an; auch für Anlieger in hohem Lebensalter besteht deshalb nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz eine - allerdings nicht höchstpersönlich zu erfüllende - Verpflichtung zur Straßenreinigung. 2. Dass ein zu reinigender Fußweg („Trampelpfad") überwuchert ist, lässt die Verpflichtung zu Beseitigung von auf dem Weg befindlichen Abfällen oder Laub sowie zur Beräumung von Schnee in einer Mindestbreite von 1 m für den Fußgängerverkehr nicht entfallen, weil für keine dieser Verpflichtungen eine „Rodung" des Weges erforderlich ist.VG Berlin20.11.2014
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11 K 4205/13 - Berufliche RehabilitierungLeitsatz: Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz schlägt für die vor dem 30. Juni 1990 aus der DDR ausgereisten politisch Verfolgten keine Brücke in der Form, dass die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem als kausale Folge der politischen Verfolgung fingiert werden kann. Eine solche Rechtsfolge sieht das Berufliche Rehabilitierungsgesetz nicht vor.VG Potsdam18.11.2014
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6 A 680/12 - Ersatz werthaltiger Maßnahmen; ausgleichspflichtige Werterhöhung des Restitutionsobjektes; VerfügungsberechtigterLeitsatz: 1. § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG beschränkt die Anspruchsinhaberschaft nicht auf den Verfügungsbefugten i.S.v. § 8 Abs. 1 VZOG. Anspruchsinhaber kann jeder Verfügungsberechtigte sein, wie sich aus § 8 Abs. 2 Satz 2 VZOG ergibt. 2. Der Verfügungsberechtigte i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG ist nach Sinn und Zweck weit auszulegen. Daher hat diejenige Körperschaft, der der Vermögenswert letztlich zusteht, derjenigen Körperschaft, die die Maßnahmen vorgenommen hat, die dafür aufgewendeten Haushaltsmittel zu erstatten. Von daher ist konkret darauf abzustellen, welche mit Haushaltsmitteln ausgestattete juristische Person tatsächlich die Mittel für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung in Ausübung einer - zumindest vermeintlichen - Verfügungsberechtigung aufgewendet hat. 3. Die Frist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG ist mangels Regelungslücke auf die Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG nicht analog anwendbar.VG Greifswald14.11.2014
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VG 1 K 526/12 - Klagebefugnis; Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten; Wiederaufgreifensverfahren; Form des Wiederaufgreifensantrages; Wiederaufgreifen bei materieller Rechtswidrigkeit; Vorrang der Rechtssicherheit bei jahrelanger Untätigkeit des AntragstellersLeitsatz: 1. Eine die Klagebefugnis tragende Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten kann darin begründet sein, dass dieser den 1,3fachen Einheitswert an den Entschädigungsfonds abzuführen hat, weil das Grundstück gemäß §§ 4, 5 VermG nicht restituierbar ist. 2. Der das Wiederaufgreifen des Verfahrens begehrende Antragsteller muss mit seinem Antrag deutlich erkennbar machen, auf welchen der Wiederaufgreifensgründe (Änderung der Sach- und Rechtslage oder Vorliegen neuer Beweismittel) er sein Begehren stützt, mit seinem Antrag die neuen Beweismittel zumindest konkret benennen und vorlegen und darlegen, dass diese geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen. 3. Hat der Antragsteller des Wiederaufgreifensverfahrens die beanstandeten Entscheidungen der Vermögensämter in dem betroffenen Verfahren jahrelang hingenommen, ist der Bestandskraft dieser Entscheidungen selbst bei deren Rechtswidrigkeit der Vorzug zu geben. (Leitsätze der Redaktion)VG Cottbus15.05.2014
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VG 26 L 43.14 - Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung der SED-Diktatur; Projektförderung; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Haushaltsplan; fehlerfreies ErmessenLeitsatz: 1. Eine einstweilige Anordnung setzt voraus, dass das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung erkennbar Erfolg haben wird, wobei an die Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist. 2. Durch die Ausweisung finanzieller Mittel in dem durch Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplan wird die Verwaltung lediglich ermächtigt, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen (§ 3 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO -), Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden durch den Haushaltsplan hingegen nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO). Dem gegen die Ablehnung einer weiteren Projektförderung aus derartigen Mitteln vorgehenden Antragsteller steht daher nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung zu. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin11.04.2014
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1 K 917/13 - Abzug des Rückforderungsbetrages von der gekürzten Bemessungsgrundlage für Hauptentschädigung; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts; Zeitpunkt der Rechtswidrigkeit; Voraussetzungen für der Rücknahme entgegenstehenden VerbrauchLeitsatz: 1. In den Fällen, in denen der Berechtigte nach § 2 Abs. 1 VermG oder sein Gesamtrechtsvorgänger für zu entschädigende Vermögenswerte Hauptentschädigung nach dem LAG erhalten hat, ist von der nach § 7 EntschG gekürzten Bemessungsgrundlage der Rückforderungsbetrag abzuziehen. 2. Für das Merkmal der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, dessen Rücknahme erfolgen soll, kommt es auf den Zeitpunkt seines Erlasses an. 3. Ein Verbrauch i. S. d. § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, der der Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes entgegenstehen könnte, liegt dann nicht vor, wenn Geldbeträge für Anschaffungen mit entsprechendem Wert angesetzt werden, die wertmäßig noch im Vermögen des Begünstigten vorhanden sind, oder sich dieser mit dem aufgrund des Verwaltungsaktes erhaltenen Geld von bestehenden Verbindlichkeiten befreit. (Leitsätze der Redaktion)VG Cottbus10.04.2014
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VG 11 K 617/13 - Berufliche Rehabilitierung, Unwürdigkeit, IM-Tätigkeit für MfS, nachträgliche Distanzierung vom MfSLeitsatz: Eine spätere aktive Distanzierung eines informellen Mitarbeiters vom MfS, die weitere Verweigerung der Mitarbeit oder Reue des informellen Mitarbeiters vermag den Ausschließungsgrund des § 4 BerRehaG im Sinne eines Rücktritts nicht wieder auszulöschen. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam08.04.2014
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VG 9 K 313.12 - Berufliche Rehabilitierung, politische Verfolgung, Freiheitsentziehung, Gewahrsam, Hinderung an der Berufsausübung, EinzelfallmaßnahmeLeitsatz: 1. Der Umstand, dass einem Betroffenen, der bis zum Mauerbau als Grenzgänger regelmäßig zum Studium in den Westteil ging, im September 1961 das Passieren der Sektorengrenze nicht mehr gestattet wurde, stellt keinen Einzelfall dar, der einer verwaltungs- bzw. berufsrechtlichen Rehabilitierung zugänglich ist, da die Beschränkungen der Reisefreiheit und der faktischen Unmöglichkeit zur Ausreise aus der DDR alle DDR-Bürger schon seit der Gründung der DDR, besonders aber seit dem Bau der Mauer trafen.2. Eine Maßnahme, die eine die berufliche Rehabilitierung rechtfertigende politische Verfolgung gerade des Betroffenen darstellen könnte, liegt nicht in dem Eingriff in die bloße Aussicht auf eine Wiederaufnahme der Ausbildung an einer anderen Hochschule.3. Eine berufliche Rehabilitierung setzt zudem voraus, dass durch die Ingewahrsamnahme („infolge“) in eine berufliche oder berufsbezogene verfestigte Position des Betroffenen eingegriffen worden ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin01.04.2014
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VG 13 L 274.13 - Nutzung als Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet; Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme; Begriff „Wohnen“ im PlanungsrechtLeitsatz: Die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet kann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.VG Berlin21.02.2014