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1 Ws Reha 18/13 - Verzinsung des Erstattungsanspruchs für die zu Unrecht gewährte Entschädigung, Anordnung der rückwirkenden VerzinsungLeitsatz: 1. Zur Verzinsung des Erstattungsanspruchs bei einer auf § 16 Abs. 2 StrRehaG gestützten Rückforderung der zu Unrecht gewährten Kapitalentschädigung. 2. Die Anordnung der rückwirkenden Verzinsung einer gemäß § 49a ThürVwVfG zu erstattenden Kapitalentschädigung über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vor Erlass des (auf § 16 Abs. 2 StrRehaG gestützten) Rückforderungsbescheids verstößt auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens nicht (stets) gegen Treu und Glauben und ist deshalb nicht ohne Weiteres als unzulässig anzusehen (anders: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.5.2013, 1 Ws [Reha] 24/12, bei juris, sowie die - zunächst hieran anknüpfenden - Senatsbeschlüsse vom 11.9.2013, 1 Ws Reha 35/11, und vom 16.10.2013, 1 Ws Reha 31/13).OLG Thüringen08.05.2014
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S 139 VE 134/10 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Versorgungsleistung für gesundheitliche Schädigung; GesundheitsstörungLeitsatz: Während der schädigende Vorgang, die gesundheitliche Schädigung und die zu beurteilende Gesundheitsstörung nachgewiesen sein müssen, genügt nach § 21 Abs. 5 Satz 1 StrRehaG zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)SozG Berlin11.04.2014
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S 82 AS 25836/12 - Erstattung von Kosten für Rückbaumaßnahmen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB IILeitsatz: Wird der Mieter im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II zum Umzug in eine preisgünstigere Wohnung aufgefordert, gehören mietvertraglich geschuldete Rückbaukosten zu den anzuerkennenden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten.SozG Berlin10.04.2014
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3 W 100/14 - Grundbuchberichtigung, Nachweis der Erbfolge bei GaragengemeinschaftLeitsatz: Bei der beantragten Grundbuchberichtigung zugunsten des Erben eines Mitgesellschafters einer „Garagengemeinschaft bürgerlichen Rechts" bedarf es neben der Vorlage des Erbscheins auch der Vorlage des bereits zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen Gesellschaftsvertrags.OLG Thüringen07.04.2014
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4 C 293/13 - Ablehnungsgesuch bei ungebührlicher VerfahrensverzögerungLeitsatz: Verletzt der Amtsrichter im Räumungsprozess die Verfahrensförderungspflicht und entscheidet auch nicht über einen Antrag auf Bestellung eines Prozesspflegers, kann dies ein Ablehnungsgesuch begründen. (Leitsatz der Redaktion)AG Königs Wusterhausen25.03.2014
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8 U 138/11 - Schriftform und Unterschrift; Erbengemeinschaft; VermietereigenschaftLeitsatz: 1. Die Schriftform des § 550 BGB ist nicht gewahrt, wenn der Vermieter im Mietvertrag als „Erbengemeinschaft" mit Zusatz eines Familiennamens bezeichnet ist und der Mietvertrag zwei Unterschriften trägt, von denen eine als Unterschrift einer natürlichen Person mit demselben Familiennamen lesbar ist. 2. Dass die unterzeichnenden Personen als Grundstückseigentümer Vermieter sein sollen, muss aus der Vertragsurkunde selbst erkennbar sein.HansOLG Hamburg19.03.2014
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2-09 S 63/12 - Internationale Zuständigkeit für HausgeldforderungenLeitsatz: Die deutschen Gerichte sind für eine Hausgeldforderung einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen im Ausland wohnenden (auch ehemaligen) Wohnungseigentümer zuständig. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main11.03.2014
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2-13 S 142/12 - Anerkenntnis durch einen einzelnen WohnungseigentümerLeitsatz: Tritt in einem Beschlussanfechtungsverfahren neben einem vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt vor Gericht ein einzelner beklagter Wohnungseigentümer für sich selbst auf und erkennt er die Ungültigkeit des Beschlusses an, kann ein solches Anerkenntnisurteil von den übrigen Wohnungseigentümern und dem Rechtsanwalt auch nicht mehr erfolgreich mit einer Berufung angegriffen werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main26.02.2014
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VI ZR 144/13 - Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden; Produktfehler bei Stromversorgung; Stromschäden; Gefährdungshaftung; StromschwankungenLeitsatz: a) Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor. b) Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität. c) In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.BGH25.02.2014
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13 C 2751/13 - Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Mangelbeseitigung (hier: Entfernen eines Wespennestes von der Außenwand)Leitsatz: Der Mieter darf bei Gefahr in Verzug ein an der Außenseite (Rollokasten) der Mietsache befindliches Wespennest auch ohne Inverzugsetzung des Vermieters fachgerecht beseitigen lassen und hat Anspruch auf Aufwendungsersatz. (Leitsatz der Redaktion)AG Würzburg19.02.2014