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  1. III ZR 490/13 - Nicht immer Haftung des Wasserversorgers für Leitungsschäden vor der Wasseruhr; Rohrbruch vor der Hauptabsperrvorrichtung
    Leitsatz: Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-) Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet.
    BGH
    11.09.2014
  2. 9 U 121/13 - Giebelmauer als Grenzanlage bei nicht eindeutiger und ausschließlicher Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke; keine Schutzvorkehrungen beim Hausabbruch und getrennten Außenmauern
    Leitsatz: 1. Eine Giebelmauer ist dann eine Grenzanlage, wenn eine eindeutige und ausschließliche Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke nicht möglich ist, weil die Einrichtung durch die Grundstücksgrenze geschnitten wird, und eine gemeinschaftliche Nutzung vorliegt, indem diese Giebelwand den Bauwerken beider Grundstücke als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient. 2. Wird ein Haus abgebrochen, ist der Eigentümer nicht verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes, insbesondere gegen Feuchtigkeitseinwirkungen, zu treffen, wenn die Häuser keine gemeinsame, sondern zwei getrennte Außenmauern vorweisen. Er haftet auch nicht für Feuchtigkeitsschäden am Nachbarhaus.
    HansOLG Hamburg
    05.09.2014
  3. L 13 VK 46/10 - Berufsschadensausgleichs nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); besondere berufliche Betroffenheit
    Leitsatz: 1. Die Tatbestände des § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG sind nur beispielhaft aufgeführt und stellen Erläuterungen für den in § 30 Abs. 2 Satz 1 BVG allgemein zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers dar, eine Höherbewertung des GdS vorzunehmen, wenn der Beschädigte aufgrund einer infolge einer Freiheitsentziehung erlittenen gesundheitlichen Schädigung in seinem Beruf besonders betroffen ist. 2. Auch derjenige, der seinen Beruf nach der Schädigung weiter ausübt, ist dann besonders betroffen, wenn er eine außergewöhnliche Tatkraft aufwenden und außergewöhnliche Anstrengungen machen muss, um einen wirtschaftlichen Schaden und ein Abgleiten in seinem Beruf zu verhindern. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    LSG Berlin-Brandenburg
    04.09.2014
  4. S 139 VG 310/08 - Gewaltopferentschädigung; Doping im DDR-Hochleistungssport; ursächlicher Zusammenhang zwischen Doping im Jugendalter und späteren orthopädischen Funktionsbeeinträchtigungen; Härteregelung
    Leitsatz: 1. Die ohne wirksame Einwilligung des Betroffenen erfolgte Gabe von Dopingmitteln an Hochleistungssportler in der ehemaligen DDR ist ein rechtswidriger, tätlicher Angriff in Form der Beibringung von Gift i. S. d. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 OEG. 2. Zur Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Einnahme anaboler Steroide während des jugendlichen Wachstumsprozesses und orthopädischen Funktionsbeeinträchtigung an Knien, Schulter und Wirbelsäule nach einer im Alter von 13 Jahren begonnenen Laufbahn als Hochleistungssportlerin im Volleyballnationalkader der DDR (hier bejaht). (Leitsätze der Redaktion)
    SozG Berlin
    04.09.2014
  5. 19 W 46/14 - Streitwert bei Anfechtung des Wirtschaftsplans
    Leitsatz: Der Streitwert bei Anfechtung eines Wirtschaftsplanbeschlusses ist regelmäßig höchstens auf 25 % des Gesamtvolumens festzulegen.
    OLG Frankfurt am Main
    03.09.2014
  6. 1 T 80/14 - Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens
    Leitsatz: Die für die Beauftragung eines Privatgutachtens entstandenen Kosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn nur mit besonderer Sachkunde Einwände gegen das gerichtliche Gutachten vorgetragen werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Rottweil
    25.08.2014
  7. L 3 AL 109/14 B ER - Berufliche Weiterbildung; Kostenerstattungsanspruch nach BerRehaG; Teilnahme an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme; Zulassung durch fachkundige Stelle; Durchführung der Maßnahme; einstweiliger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Die Übernahme der Weiterbildungskosten gem. § 7 BerRehaG ist nur bei der Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme der Weiterbildungsförderung möglich. 2. Wenn eine Maßnahme nicht durchgeführt wird (hier wegen zu geringer Teilnehmerzahl), kann die Antragstellerin auch nicht nachträglich, das heißt nach deren Beginn, noch an der Maßnahme teilnehmen. Damit sind insoweit sowohl Anordnungsanspruch als auch Anordnungsgrund für einen Anspruch auf Übernahme von Weiterbildungskosten nicht glaubhaft gemacht.
    Sächs. LSG
    22.08.2014
  8. 2 KO 400/14 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung; Eingliederungshilfe; Häftlingsentschädigung
    Leitsatz: Die Kapitalentschädigung gemäß § 17 StrRehaG ist ab Antragstellung übertragbar, pfändbar und der Insolvenz unterworfen.
    OVG Thüringen
    19.08.2014
  9. 102 C 1359/13 - Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; Rohrwärme
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Rechenverfahrens der VDI-Richtlinie 2077 zur Ermittlung der von den Heizkostenverteilern nicht erfassten Rohrwärme kann es keinen Unterschied machen, ob die Rohre nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV tatsächlich frei - d. h. ohne jegliche Umhüllung - in den Wohnungen verlaufen oder, wie in einer Mehrzahl der hierzulande vorhandenen Mietwohnungen, ungedämmt im Estrich oder in den Wänden und damit nur von Mauerwerk umhüllt verlegt wurden; auch diese Rohre sind ungedämmt. 2. Erfassen infolge der Rohrwärmeabgabe die Heizkostenerfassungsgeräte - an den Heizkörpern - nur 25,9 % des Gesamtwärmeverbrauchs, reduziert sich das von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV dem Vermieter eingeräumte Ermessen auf Null, so dass die genannte VDI-Richtlinie 2077 zwingend anzuwenden ist. 3. Ist bei einer Heizkostenabrechnung das zur Ermittlung der Heizkosten gebotene Korrekturverfahren nach VDI-Richtlinie 2077 zunächst nicht angewandt worden, so braucht der Vermieter eine im Übrigen formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung nicht neu zu erstellen. Es genügt, die Abrechnung nach der VDI-Richtlinie 2077 inhaltlich zu korrigieren. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Bayreuth
    19.08.2014
  10. S 2 R 478/13 - Anerkennung der Inhaftierung wegen Ausübung der Religionsfreiheit in der ehemaligen Sowjetunion als Ersatzzeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI
    Leitsatz: 1. Die Inhaftierung aufgrund der religiösen Betätigung ist eine „Politische" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG, wenn sich die Gewahrsamsgründe auf die besondere innenpolitische Entwicklung zurückführen lassen, welche die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG genannten Gebiete - im Unterschied zur innenpolitischen Entwicklung in den ehemaligen westlichen Besatzungszonen - in der Nachkriegszeit genommen haben. 2. Der Anerkennung der Ersatzzeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI steht nicht entgegen, dass eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG vom Kläger nicht vorgelegt wird.
    SozG Gießen
    07.08.2014