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Suchergebnis Urteilssuche (631 - 636 von 636)

  1. 1 Ws Reha 2/14 - Einweisung in Jugendhaus nicht generell grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig, keine Aufgabe des Rehabilitierungsverfahrens auf Sanktionsanpassung an heutige Maßstäbe
    Leitsatz: Die Einweisung in ein Jugendhaus gemäß § 75 StGB/DDR und deren Vollstreckung bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von drei Jahren sind nicht generell als grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig einzustufen. Es ist nicht Aufgabe des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens, die von einem Gericht der DDR verhängte Sanktion auf ein nach heutigen Maßstäben als angemessen empfundenes Maß zu reduzieren.
    OLG Thüringen
    13.02.2014
  2. AN 4 K 13.00512 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Eingliederungshilfe; Ausschlussgrund wegen IM‑Tätigkeit; Ausschließungsgrund; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
    Leitsatz: Die Tätigkeit als IM rechtfertigt die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung und der Eingliederungshilfe, wenn weder von Seiten des MfS unerträglicher Druck ausgeübt worden ist noch die Mitarbeit wegen einer erheblichen Zwangslage erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Ansbach
    11.02.2014
  3. 8 W 7/14 - Rückforderung der nicht an den Erwerber weitergegebenen Mietkaution auf direktem Wege vom Veräußerer
    Leitsatz: Hat der frühere Vermieter bei der Veräußerung des Grundstücks die Mietkaution nicht dem Erwerber und neuen Vermieter weitergegeben, und hat dieser keine Ansprüche gegen den Mieter, kann der Mieter die Kaution direkt vom früheren Vermieter/Veräußerer herausverlangen oder gegen dessen Forderungen Aufrechnung erklären.
    HansOLG Hamburg
    04.02.2014
  4. 2-09 S 71/13 - Rauchen auf dem Balkon
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümer kann einem anderen das Rauchen auf einem Balkon unter seiner Wohnung untersagen lassen, wenn jenem noch ein anderer Balkon zum Rauchen zur Verfügung steht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt am Main
    28.01.2014
  5. VfgBbg 2/13 - Opferrente; Entschädigungsleistungen; Ausgleichsleistungen; rechtliches Gehör; Rechtsschutzgarantie; Willkürverbot; strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren; mündliche Anhörung im Beschwerdeverfahren; Leistungsausschluss bei Verpflichtungserklärung gegenüber „Sicherheitsorganen“; Zwangslage; Freiwilligkeit
    Leitsatz: 1. Das Beschwerdegericht hat die erstinstanzliche Entscheidung darüber, ob Ausgleichsleistungen für politisch bedingte Freiheitsentziehung wegen einer Verpflichtungserklärung gegenüber „Sicherheitsorganen" ausgeschlossen sind, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig zu überprüfen, so dass ggf. auch im Beschwerdeverfahren eine mündliche Erörterung mit persönlicher Anhörung des Antragstellers nach § 11 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StrRehaG durchzuführen ist. 2. Ob eine Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei „freiwillig" war, und welches Maß an Widerstand gegen das Ansinnen zur verdeckten Zusammenarbeit mit den „Sicherheitsorganen" erwartet werden konnte, kann unter Geltung des Gleichheitssatzes nicht vom damaligen Haftgrund abhängen, weil für den Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen allein die Zwangslage maßgebend ist; auf welcher Art Straftaten die eine Zwangslage begründende Inhaftierung beruhte, kommt es dagegen nicht an. (Leitsätze der Redaktion)
    LVerfG Brandenburg
    24.01.2014
  6. 2 SO 182/12 - Rückübertragungsverfahren; Entschädigung für überlange Verfahrensdauer; Altverfahren; unbezifferter Leistungsantrag
    Leitsatz: 1. Der auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bzw. nach § 198 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 GVG gerichtete Leistungsantrag ist unzulässig, wenn er unbeziffert ist und weder der Klageantrag selbst noch die Klagebegründung die ungefähre Größenordnung des geltend gemachten Anspruchs oder zumindest den begehrten Mindestbetrag angibt. 2. Die Bestimmungen über eine Entschädigung nach den §§ 198 ff. GVG finden nach Art. 23 Satz 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren keine Anwendung auf ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über einen Restitutionsanspruch, das bei Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Dezember 2011 länger als sechs Monate abgeschlossen war. Die Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK beginnt bei Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, spätestens mit der Zustellung der den fachgerichtlichen Rechtszug abschließenden Entscheidung. 3. Zur Feststellung der unangemessenen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Einzelfall. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Thüringen
    22.01.2014