Urteil Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag, Sanierungsausgleichsabgabe, Sanierungsabgabe, Beschwerde, Anlegung eines objektiven Maßstabs, vorläufiger Rechtsschutz
Schlagworte
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag, Sanierungsausgleichsabgabe, Sanierungsabgabe, Beschwerde, Anlegung eines objektiven Maßstabs, vorläufiger Rechtsschutz
Leitsätze
1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Heranziehungsbescheid zur Zahlung der Sanierungsausgleichsabgabe.
2. Die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwerts liegt durch die Gesamtheit der Einzelmaßnahmen vor, die durch den Oberbegriff der Sanierung zusammengefasst werden.
3. Auch wenn Einzelmaßnahmen wie die Errichtung von Spielplätzen und deren derzeitige Unterhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese Einrichtungen auch bestimmungswidrig zu anderen Zwecken als zum Spiel der Kinder genutzt werden, wird dadurch die Erreichung des Sanierungsziels der Herstellung neuer Grün- und Freiflächen sowie Kinderspielplätze nicht ernsthaft in Zweifel gezogen.
(Leitsätze der Redaktion)
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