« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 809)

  1. V ZB 2/97 - Wohnungseigentümerversammlung; Teilungserklärung; Protokollierung des Beschlusses
    Leitsatz: Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluß anfechtbar.
    BGH
    03.07.1997
  2. III ZR 310/96 - Kleingartenpacht; Erhöhung des Höchstpachtzinses von Kleingärten im Beitrittsgebiet; Übergangsrecht-Ost auch für Neuverträge über Kleingärten
    Leitsatz: Die Übergangsbestimmung des § 20 a Nr. 6 BKleingG n. F., wonach bei den im Beitrittsgebiet gelegenen Kleingärten bzw. Kleingartenanlagen eine Erhöhung des Höchstpachtzinses auf den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau erst ab 1. Januar 1998 möglich ist, gilt auch für solche Kleingartenpachtverhältnisse, die zwischen dem 3. Oktober 1990 (Wirksamwerden des Beitritts) und dem 1. Mai 1994 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes) begründet worden sind.
    BGH
    03.07.1997
  3. XI ZR 267/96 - Darlehensablösungsanspruch; Festzinskredit; Vorfälligkeitsentschädigung
    Leitsatz: a) Bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit kann das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers begründen, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen. Das gilt insbesondere dann, wenn für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits und der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist. b) Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist so zu bemessen, daß der Darlehensgeber durch die Kreditablösung im Ergebnis finanziell weder benachteiligt noch begünstigt wird. Ist der Darlehensgeber ein Kreditinstitut, so kann er seinen finanziellen Nachteil aus der Kreditablösung auf unterschiedliche Weise ermitteln. Ein zulässiger Berechnungsansatz ist der Vergleich zwischen dem Vertragszins und der Rendite fristenkongruenter Kapitalmarkttitel öffentlicher Schuldner.
    BGH
    01.07.1997
  4. XI ZR 197/96 - Darlehensablösungsanspruch; Festzinskredit; Vorfälligkeitsentschädigung
    Leitsatz: Bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit kann der Darlehensgeber auch dann zur Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet sein, wenn der Darlehensnehmer das beliehene Objekt zur Absicherung eines beim Darlehensgeber nicht erhältlichen umfangreicheren Kredits benötigt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 1. Juli 1997 in der Sache XI ZR 267/96).
    BGH
    01.07.1997
  5. V ZR 197/96 - Stützverlust; Grundstücksvertiefung
    Leitsatz: Die notwendigen Schutzvorkehrungen gegen einen drohenden Stützverlust (§ 909 BGB) muß der Vertiefende auf seinem eigenen Grundstück vornehmen. Er darf dazu grundsätzlich nicht in das Eigentum des Nachbargrundstücks eingreifen. Hat der vertiefende Nachbar auf dem Nachbargrundstück zur Unterfangung von Gebäuden Beton eingebracht, kann dessen Eigentümer die dadurch bedingte Wertminderung als Schadensersatz beanspruchen, ohne daß es darauf ankommt, ob er das Grundstück verkauft oder eine Absicht hierzu hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob und wann er sein Grundstück neu bebauen will und dann u. U. zur Beseitigung des Betoneintrags gezwungen sein wird. Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach § 22 Abs. 4 i. V. m. § 17 Satz 1 NRG NRW richtet sich nach §§ 249 f. BGB.
    BGH
    27.06.1997
  6. V ZR 39/96 - Grundstückskaufvertrag mit Wohnrechtsbestellung
    Leitsatz: Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages für eine darin vereinbarte Wohnrechtsbestellung als Entgelt die "Zahlung von Miete" vereinbart und deren Höhe bewußt offengelassen, so ist der Vertrag nicht unter dem Gesichtspunkt fehlender Bestimmtheit einer Leistung unwirksam, sondern nach mietvertraglichen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 92, 517) zu ergänzen.
    BGH
    20.06.1997
  7. V ZR 392/95 - Grundbuchberichtigung; Ausreiseverkauf; formaler Grundstücksschenkungsvertrag; verdeckte Treuhandabrede
    Leitsatz: Zur Frage der Auslegung einer in der DDR getroffenen Abrede, mit der die Parteien - um die Ausreise eines Vertragspartners aus der DDR zu ermöglichen - zwar formal einen Grundstücksschenkungsvertrag notariell beurkunden lassen, verdeckt aber vereinbaren, das Grundstück solle bei politischer Änderung in der DDR - z. B. Öffnung der Grenzen - wieder zurückgewährt werden.
    BGH
    20.06.1997
  8. XII ZR 63/95 - Gewährleistungsausschluss; vorbehaltlose Mietzahlung; Mangelkenntnis; Mangelvorbehalt; Mängelrüge: Erfüllungsanspruch; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen die vorbehaltlose Weiterzahlung des ungeminderten Mietzinses, trotz nach Vertragsschluß erlangter Kenntnis des Mangels, in entsprechender Anwendung des § 539 BGB zum Ausschluß von Gewährleistungsrechten führt (Fortführung des Senatsurteils vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90 - NJW-RR 1992, 267, 268).
    BGH
    18.06.1997
  9. XII ZR 192/95 - Mängelhaftung; Schadensersatz wegen unrichtiger Beschaffenheitsangaben
    Leitsatz: a) Die mietrechtlichen Gewährleistungsregeln wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich erst anwendbar, wenn die Mietsache übergeben worden ist (Bestätigung von BGHZ 85, 267, 270). Das gilt auch in Fällen anfänglicher objektiver Unmöglichkeit (Abgrenzung von BGHZ 93, 142, 144). b) Hat der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen unrichtige Angaben über die Beschaffenheit der Mietsache gemacht, schließen die Gewährleistungsregeln des Mietrechts Schadensersatzansprüche des Mieters aus culpa in contrahendo aus, wenn der Vermieter lediglich fahrlässig gehandelt hat. Gegen den mit Arglist handelnden Vermieter kann der Mieter dagegen aus culpa in contrahendo Ersatz des - nicht auf das Erfüllungsinteresse beschränkten - Vertrauensschadens geltend machen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. November 1979 - VIII ZR 302/78 - NJW 1980, 777, 780).
    BGH
    18.06.1997
  10. V ZR 40/96 - Grundbuchberichtigung; Zustimmung; Passivlegitimation
    Leitsatz: Für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung ist bei ehedem volkseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich im Besitz von Genossenschaften befanden, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, nicht dagegen die Bundesrepublik Deutschland passiv legitimiert.
    BGH
    13.06.1997