Urteil Kleingartenpacht
Schlagworte
Kleingartenpacht; Erhöhung des Höchstpachtzinses von Kleingärten im Beitrittsgebiet; Übergangsrecht-Ost auch für Neuverträge über Kleingärten
Leitsatz
Die Übergangsbestimmung des § 20 a Nr. 6 BKleingG n. F., wonach bei den im Beitrittsgebiet gelegenen Kleingärten bzw. Kleingartenanlagen eine Erhöhung des Höchstpachtzinses auf den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau erst ab 1. Januar 1998 möglich ist, gilt auch für solche Kleingartenpachtverhältnisse, die zwischen dem 3. Oktober 1990 (Wirksamwerden des Beitritts) und dem 1. Mai 1994 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes) begründet worden sind.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?